Berliner Solargesetz beschlossen - zu viel Zwang, zu wenig Förderung und Beratung

In seiner letzten Sitzung vor das Sommerpause hat Rot-Rot-Grün das Berliner Solargesetz beschlossen. Es sieht eine Verpflichtung vor, beim Neubau von Häusern ab 2023 Photovoltaikanlagen zu errichten. Bei umfangreichen Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden gilt diese Verpflichtung ebenfalls - bis auf wenige Ausnahmen.

Die Berliner CDU-Fraktion hat sich konstruktiv in den Gesetzgebungsprozess mit Änderungsanträgen eingebracht. Hauptansatzpunkte waren, eine Solarpflicht bei der Dachsanierung von Bestandsgebäuden aus dem Gesetzesentwurf zu streichen sowie den Staat zu verpflichten, Solaranlagen zu fördern und staatlich finanzierte Beratungen anzubieten. Mit der Verpflichtung für Neubauten geht die CDU konform, verlangt aber einen Anspruch auf Fördermittel.

Was hat die Koalition aus SPD, Linken und Grünen beschlossen?

Nach dem Gesetz müssen bei Bestandsgebäuden mehr als 30% der Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedeckt oder Anlagen mit einer Leistung von mind. 2 Kilowatt installiert sein. In diesem Beispiel wäre dies wohl zu wenig.Die Pflicht, dass Eigenheimbesitzer, die ihr Dach sanieren, ab dem 1. Januar 2023 zwingend eine Solaranlage installieren müssen, wurde beibehalten. Die Ausnahmen wie alleinige Nordausrichtung, entgegenstehende gesetzliche Regeln wie z.B. Denkmalschutz oder ein Härtefall (wirtschaftliche Gründe) sind unverändert. Diese Ausnahmen sind ggf. unter Einschaltung von Gutachtern von den Betroffenen nachzuweisen, bürokratischer Aufwand und Mehrkosten sind vorprogrammiert.

Gegenüber dem Gesetzesentwurf wurden folgende Änderungen beschlossen:
- Die Mindestleistung der Anlage für Häuser mit zwei Wohnungen wurde von drei auf zwei Kilowatt reduziert.
- Klarstellend wurde eingefügt, dass auch Dritte beauftragt werden können, um die Installationspflicht zu erfüllen.
- Es sollen Förderprogramme aufgelegt werden.

Die Vorschläge der CDU-Fraktion wurden abgelehnt. Statt eine Pflicht des Landes Berlin einzuführen, die Menschen mit Rat und Tat zu unterstützen, wurde lediglich eine butterweiche „Soll-Vorschrift“ für Förderprogramme eingefügt.

Ausbau der Solarenergie wichtig, aber Förderung statt Zwang

Für uns stehen im Ergebnis also zu viel Zwang und zu wenig Förderung/Unterstützung, wes-halb wir gegen das Gesetz gestimmt haben, auch wenn wir einen deutlichen Ausbau der Solarenergie nicht nur für wünschenswert, sondern auch für notwendig halten!

Da das Gesetz erst in eineinhalb Jahren greift, sehen wir den Wahlen am 26. September zuversichtlich entgegen. Sollten wir von den Wählerinnen und Wählern die Gelegenheit erhalten, nach der Wahl an einer Regierung in Berlin beteiligt zu sein, so ist dies einer der Punkte, die wir in die Verhandlungen einbringen und bürgerfreundlicher gestalten wollen.