Bundesverfassungsgericht kippt Einheitswerte der Grundsteuer
Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer gefällt. Das Gericht erklärt die bisher geltende Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig. Dazu erklärt der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:
„Die Überarbeitung der Grundsteuer war überfällig, insofern ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehbar und wichtig. Positiv ist aus meiner Sicht, dass wir bald eine gerechtere und gleichmäßige Steuererhebung bei der Grundsteuer haben werden. Die vom Gericht gewährte Frist bis Ende 2019 für eine Neuregelung stellt den Gesetzgeber jedoch vor große Herausforderungen.
Da die Grundsteuer im Rahmen der Nebenkosten direkt auf die Mieter umgelegt wird, belastet sie diese unmittelbar. Unser oberstes Ziel muss es daher sein, die Reform aufkommensneutral zu gestalten. Es darf auf keinen Fall zu einer weiteren Verteuerung der Mieten kommen. Auch Millionen Eigenheimbesitzer und junge Familien müssen sich darauf verlassen können, dass sie durch die Reform der Grundsteuer nicht zusätzlich belastet werden.
Die Union hat sich immer dafür eingesetzt, Eigentum zu fördern. Das darf nicht durch eine Erhöhung der Grundsteuer konterkariert werden. Unser Ziel ist es, im Rahmen der Wohnraumoffensive in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime zu schaffen. Zusätzlich investiert der Bund 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Das sind echte Anstrengungen, die wir nicht durch zusätzliche Belastungen bei der Grundsteuer zunichtemachen dürfen.
Die Erhebung der Grundsteuer wurde von den Ländern in der Vergangenheit sehr unterschiedlich gehandhabt. Dementsprechend war die Belastung der Mieter sehr uneinheitlich verteilt. Hier muss es gerechter zugehen, ich sehe auch der Länder in der Pflicht. Sie haben es in der Hand, die Kosten für Mieten nicht weiter nach oben zu treiben. In Berlin sind die Mieter zum Beispiel besonders stark belastet – die Hebesätze liegen weit über denen anderer Metropolen. Die Berliner zahlen für ihre Wohnnebenkosten die höchsten Abgaben und haben deutschlandweit die höchste Grundsteuer zu tragen. Der Berliner Senat könnte sofort für eine spürbare Entlastung der Mieter sorgen, indem er weniger Grundsteuer erhebt. Die anstehende Reform wäre eine echte Chance für eine Neuregelung.“