Migration stärker steuern - Fachkräftezuwanderung unterstützen
Bei den vorangegangen parlamentarischen Beratungen des Gesetzespakets haben wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion uns von der Erkenntnis leiten lassen, dass die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland in entscheidendem Maße davon abhängt, wie gut es uns gelingen wird, unsere Fachkräftebasis zu sichern und zu erweitern. Als Union ist uns dabei wichtig, dass die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten immer nur eine von drei Säulen einer umfassenden Fachkräftestrategie ist; vorrangig bleibt die Aktivierung des inländischen Potentials und die Fachkräftegewinnung aus der EU.
Stimmiger Ansatz in der Migrationspolitik
Für die Gewinnung von akademischen Fachkräften aus Drittstaaten verfügt Deutschland bereits heute über einen offenen und von internationalen Experten auch als solchen anerkannten Rechtsrahmen. Mit dem „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ beziehen wir als Union in diesen Rahmen nun auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung ein. In den Verhandlungen haben wir darauf geachtet, dass zwischen der Fachkräftegewinnung für den deutschen Arbeitsmarkt und unseren humanitären Verpflichtungen klar unterschieden wird, auch um keine Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu setzen.
Zudem darf bei aller guten Gesetzgebung nicht außer Acht gelassen werden, dass wir im Ergebnis nur dann mehr Fachkräfte aus Drittstaaten gewinnen können, wenn wir den neuen Rechtsrahmen auch durch substantielle untergesetzliche Maßnahmen, insbesondere eine Stärkung der Administration und Verbesserung der Verfahrensabläufe, flankieren.
Zu einer überzeugenden Migrationsgesetzgebung gehört für uns nicht allein die Gewinnung von Fachkräften, sondern auch zwingend die klare Begrenzung der illegalen Migration, die nur bei konsequenter Durchsetzung von bestehenden Ausreisepflichten denkbar ist. Ende 2018 waren in Deutschland rund 240.000 Personen vollziehbar ausreisepflichtig und zusätzlich rund 280.000 Klagen gegen ablehnende Asylentscheidungen des BAMF anhängig, die in der ganz großen Mehrzahl erfolglos sein werden. Deshalb schaffen wir mit Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft Instrumente, um die Ausreise abgelehnter Asylbewerber wirksam durchzusetzen. Damit sichern wir letztlich die Akzeptanz für Menschen, die verfolgt werden und daher Anrecht auf Schutz haben. Zugleich erhöhen wir den Druck auf Menschen, die über Ihre Identität täuschen oder die Mitwirkung verweigern und kürzen Leistungen für jene Migranten, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt worden sind.
„Zuwanderung und Rückführungen gehören für uns als Union zusammen: Wir ermöglichen die legale Zuwanderung von Personen, die wir auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Zugleich setzen wir die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen, da sie nicht schutzbedürftig sind. Nur so ergibt sich eine ganzheitliche Strategie, mit der Migration geordnet, gesteuert und in ihrem illegalen Teil begrenzt werden kann – nicht zuletzt ist dies auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung illegaler Schlepperbanden und des Menschenhandels“, unterstrich Luczak im Anschluss der Debatte.