Mietendeckel 2.0 – Schaden ist angerichtet, Vertrauen ist verspielt – trotz kosmetischer Korrekturen bleibt Mietendeckel massiver und verfassungswidriger Eingriff ins Eigentum

Nach Presseberichten hat sich der rot-rot-grüne Senat in Berlin auf Korrekturen am geplanten Mietendeckel verständigt – die staatlich festgesetzten Mietobergrenzen sollen angepasst und ein Inflationsausgleich gewährt werden.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Berliner Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte und stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Die Linke verfolgt eine geschickte Strategie. Erst wird ein radikal überzogener Entwurf lanciert. Nach dem einkalkulierten Sturm der Entrüstung wird dieser dann widerwillig entschärft. Politisches Kalkül dahinter ist die Hoffnung, dass der Mietendeckel 2.0 nun in milderem Licht erscheint und leichter durchsetzbar ist. Das ist perfide. Auch der veränderte Mietendeckel greift massiv in das Eigentum privater Kleinvermieter ein und ist verfassungswidrig.

Dieses Verhalten der Linken und des gesamten Senats ist ein Debakel für unsere Stadt. Der Schaden ist bereits angerichtet – das Vertrauen in die Planbarkeit und Rechtsstaatlichkeit von politischen Entscheidungen in Berlin ist zerstört. Programme für Neubau, energetischen und altersgerechten Umbau wurden bereits jetzt gestoppt. Die Leidtragenden sind am Ende die Berlinerinnen und Berliner, die keine Wohnung finden, weil kein neues Angebot geschaffen wird.

Die Änderungen sind im Kern kosmetischer Natur. Denn der Grundmechanismus des Mietendeckels bleibt bestehen – Mieten werden staatlich festgesetzt und gegebenenfalls durch behördliche Entscheidungen abgesenkt. Das ist Planwirtschaft.

Erst Anfang des Jahres hat der Bundesgesetzgeber ein umfassendes Mieterschutzgesetz in Kraft gesetzt, mit dem wir die Modernisierungskosten gedeckelt und die Mietpreisbremse verschärft haben. Aktuell verhandeln wir über weitere Anpassungen im Mietrecht. Der Bund hat damit von seiner Kompetenz in Sachen Mietrecht erschöpfend Gebrauch gemacht. Für weitere landesgesetzliche Regelungen gibt es keinen Spielraum. Für den Berliner Mietendeckel hat das Land Berlin keine Zuständigkeit, das Gesetz wäre allein deshalb verfassungswidrig.