Art. 3 Abs. GG um sexuelle Identität ergänzen
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in Art. 3 Abs. 3 GG erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:
"Jeden Tag werden in unserem Land Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender angefeindet. Einfach nur, weil sie so sind wie sie sind. Zuletzt haben homophobe Übergriffe sogar wieder zugenommen. Deswegen brauchen wir ein klares Signal: Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden.
Das Grundgesetz ist dafür der richtige Ort, es beinhaltet die für unsere Rechtsordnung prägenden Werte und Prinzipien und hat eine wichtige Leitbildfunktion. In der heutigen öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages haben sich alle Sachverständige klar für eine entsprechende Änderung der Verfassung ausgesprochen - auch die von der Union benannten Sachverständigen, Prof. Dr. Sigrid Boysen, Achim Hochrein vom LSVD und Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger.
Die Ergänzung des Gleichheitsartikels um den Schutz der sexuellen Identität wäre ein deutliches Bekenntnis zu einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft, in der LGBTIQ selbstverständlich dazugehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht bietet Betroffenen zwar bereits heute Schutz, mit der Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG würden wir diesen aber auch verfassungsrechtlich absichern. Damit erteilen wir reaktionären Tendenzen und rechtspopulistischen Strömungen, die unsere Gesellschaft spalten wollen, ein klare Absage."