Corona-Hilfen für Unternehmen, Klein- und Solo-Selbständige sowie Familien
Unternehmen
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) steht Unternehmen als Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen zur Verfügung, die in eine existenzbedrohende Schieflage geraten sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen die mindestens zwei der nachfolgenden Bedingungen erfüllen: Bilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse größer als 50 Millionen Euro, mehr als 249 Beschäftigte.
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Klein- und Soloselbständige
Für Selbständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen steht ein Hilfsprogramm von bis zu 50 Milliarden zur Verfügung. Dabei geht es um unbürokratische Soforthilfen zur Deckung laufender Kosten.Die Bewilligung übernehmen die Länder bzw. die Kommunen. Darüber hinaus gibt es umfassende Hilfsprogramme der einzelnen Bundesländer, für die auch Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten anspruchsberechtigt sind.
Familien
Für Familien, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag von maximal 185 Euro pro Monat deutlich erleichtert. Eltern, die auf Grund der Schließung von Kitas und Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Betreuung selbst übernehmen müssen, da sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit finden, werden für den Verdienstausfall entschädigt.
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KfW-Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Hilfskredite zur Verfügung, um Unternehmen aller Größenklassen, Selbstständige sowie Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank.
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Sonstiges
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat alle Maßnahmen in einem Faktencheck für Sie zusammengefasst. Die Informationen und den Link finden Sie hier:
Weitere Informationen und Unterstützung speziell für Unternehmen und Selbstständige in Berlin finden Sie hier
Natürlich bieten auch das Bundeswirtschaftsministerium sowie das Bundesfinanzministerium weiterführende Informationen an:
Hinweis: Die hier aufgeführten Inhalte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, sie dienen dazu, einen ersten Überblick zu geben. Bei Bedarf oder Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen staatlichen Stellen und Behörden.