Freiwillige Gutscheinlösung: Reisebranche unterstützt - Verbraucher geschützt
Nach bisheriger Rechtslage müssen Reiseunternehmen ihren Kunden im Falle eines Rücktritts von einer Reise geleistete Vorauszahlungen unverzüglich erstatten. Zudem müssen Reisebüros die von Reiseveranstaltern erhaltenen Provisionen zurückzahlen. Die Folge der massiven Stornierungswelle: viele Reiseveranstalter und Reisebüros sind in ihrer Existenz bedroht. Im Falle einer Insolvenz würden auch die Kunden mit leeren Händen dastehen, da ihre Erstattungsansprüche gegen den Veranstalter wertlos wären. Das wollte die Union unbedingt verhindern.
Ein wichtiger Baustein dafür ist die Einführung der freiwilligen Gutscheinlösung. Danach können Reiseveranstalter ihren Kunden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der Vorauszahlung anbieten. Der Gutschein ist dabei gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters staatlich abgesichert, seine Annahme ist freiwillig. „Das auf Freiwilligkeit setzende Konzept ist ein fairer Kompromiss. Die Liquidität der Reiseunternehmen wird geschont, gleichzeitig werden Verbraucher vor finanziellem Schaden bewahrt. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Damit tragen wir zum Erhalt der Reisebranche als Garant für die schönste Zeit des Jahres bei“, so Luczak.
Mit der freiwilligen Gutscheinlösung wurden zudem Forderungen nach Zwangsgutscheinen erfolgreich abgewendet, wie sie das SPD-Justizministerium durchsetzen wollte. Das wäre nicht nur ein Bruch von EU-Recht, sondern vor allem auch eine Übervorteilung der Verbraucher gewesen. Das war mit der Union nicht zu machen.
Die freiwillige Gutscheinlösung ist nur ein Baustein von vielen, um die angeschlagene Reisebranche zu unterstützen: „Wir haben als Union gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zudem durchgesetzt, dass bei den von der Bundesregierung beschlossenen Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Milliarden Euro auch die spezifischen Interessen der besonders hart getroffenen Reisebüros adressiert werden. So werden gegebenenfalls zurückzuerstattende Provisionen als betriebliche Fixkosten anerkannt, sodass Reisebüros einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss beantragen können.
Mehr Informationen zur freiwilligen Gutscheinlösung finden Sie hier.