Rede Dr. Jan-Marco Luczak zum Mietspiegelreformgesetz und Mietendeckel

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Rot-Rot-Grün hatte das Gesetz trotz massivster verfassungsrechtlicher Bedenken durchgepeitscht und den Berliner Mietern damit bewusst alle Risiken seiner Wohnungsmarktpolitik ohne Netz und doppelten Boden aufgebürdet. Der Mietendeckel hat zu einem Einbruch bei den angebotenen Mietwohnungen geführt und ist sozial ungerecht. Er kann und darf kein Vorbild für den Bund werden.

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