Über 1.600 Unterschriften gegen Verlegung des Drogenfachbereichs nach Lichtenrade
Gegen das Vorhaben der Justizsenatorin sprechen zudem finanzielle und rechtliche Gründe. Das Vorhaben ist logistisch zu aufwendig und würde den Steuerzahler Millionen kosten. Ein Umzug ist mit enormen Folgekosten allein schon für Umbauten verbunden. Die Anlage Kieferngrund müsste aufwendig umgebaut werden, um annähernd für die Unterbringung der Drogenabteilung geeignet zu sein. Außerdem müssten die dann in Lichtenrade untergebrachten Jugendlichen täglich zu ihren Ausbildungsstätten in der Jugendstrafanstalt Charlottenburg gefahren werden, was weitere Kosten verursachen würde.
Hinzu kommt, dass der Plan der Justizsenatorin gegen Bundesrecht verstößt. In § 1 Absatz 2 Satz 2 Jugendarrestvollzugsordnung ist unmissverständlich geregelt: `Jugendarrestanstalten und Freizeitarresträume dürfen nicht in Straf- oder Untersuchungshaftanstalten, auch nicht im Verwaltungsteil dieser Anstalten, eingerichtet werden.´
Es gibt also nicht einen vernünftigen Grund, an der Verlegung des Drogenfachbereichs der JSA Plötzensee nach Lichtenrade festzuhalten. Es kann deshalb nur die Arroganz der Macht sein, wenn die Justizsenatorin ihr Vorhaben gegen den Bürgerwillen durchsetzen will.