„Mietspiegel muss tatsächlichen Markt widerspiegeln und soll kein Fenster in die Vergangenheit sein“

Das Bundesjustizministerium hat am Mittwoch gegenüber Vertretern der Koalition im Bundestag Eckpunkte für das zweite Gesetzespaket zum Mietrecht vorgestellt. Der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, kritisiert die Pläne des Bundesjustizministeriums.
„Für uns als Union ist klar: Mieter dürfen durch teure Modernisierungsmieterhöhungen nicht verdrängt werden. Dafür werden wir mit dem zweiten Gesetzespaket zum Mietrecht sorgen. Die neuen Vorschriften zum Schutz der Mieter dürfen aber Investitionen im Wohnungsbau nicht verhindern. Das muss unverrückbarer Grundsatz bei der Neuregelung der Mietspiegel und der Modernisierungsumlage sein. Mit den jetzt vorgestellten Eckpunkten schießt das Ministerium leider deutlich über das Ziel hinaus. Das gefährdet dringend benötigte Investitionen in den Neubau, den altersgerechten Umbau und die energetische Sanierung von Wohnungen.
 
Insbesondere die Ausweitung des Betrachtungszeitraums, innerhalb dessen Mieten in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einfließen, lehne ich ab. Die bestehende Zeitspanne von derzeit vier Jahren hat sich bewährt. Der Vorschlag des BMJV, wonach die Mieten der letzten zehn Jahre den Mietspiegel bestimmen, hätte zur Folge, dass die ortsübliche Vergleichsmiete sofort erheblich sinkt und auf niedrigem Niveau eingefroren bleibt. Durch das Zusammenwirken mit der Mietpreisbremse wäre jede Dynamik und Anreiz zum Wohnungsneubau damit erstickt. Das will die Union nicht. Denn nur mit mehr Wohnungsneubau können wir die Ursachen steigender Mieten langfristig bekämpfen. Dafür brauchen wir privates Kapital.
 
Ein Mietspiegel muss den tatsächlichen Markt widerspiegeln und soll kein Fenster in die Vergangenheit sein. Er soll Transparenz für Mieter und Vermieter schaffen, was die marktübliche Miete ist.
 
Auch die geplante Neuregelung der Modernisierungsmieterhöhung sehe ich kritisch. Die Absenkung der umlagefähigen Kosten von elf auf acht Prozent geht über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus. Das gleiche gilt für die zusätzlich vorgesehene neue Kappungsgrenze, dass Mieterhöhungen nach Modernisierung in einem Zeitraum von acht Jahren maximal 50 Prozent oder vier Euro pro Quadratmeter betragen dürfen. Wir als Union wollen eine Entlastung der Mieter, aber die Neuregelung darf nicht dazu führen, dass nicht mehr in den Wohnungsbestand investiert wird. Unsere Gesellschaft wird immer älter. Wir wollen, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung bleiben können – dafür ist ein altersgerechter Umbau Voraussetzung. Auch für das Erreichen unserer wichtigen Klimaziele sind energetische Sanierungen notwendig. Diese Investitionen müssen aber auch künftig für die vielen privaten Eigentümer in Deutschland wirtschaftlich tragbar bleiben, sonst passiert im Wohnungsbestand nichts. Das wäre fatal.
 
Ich begrüße, dass qualifizierte Mietspiegel zukünftig nach klaren Kriterien erstellt werden sollen. Das stärkt den Mietspiegel als zentrales Instrument auf dem Wohnungsmarkt und schafft damit Rechtssicherheit für die Mieter und die vielen privaten Vermieter in Deutschland.
 
Positiv ist, dass es künftig ein vereinfachtes Verfahren bei der Umlage von Modernisierungskosten geben soll. Davon werden insbesondere private Kleinvermieter profitieren, für die die Berechnungen bislang sehr aufwändig waren und die daher oft auf Maßnahmen verzichtet haben. Hier kommt es jetzt auf die Ausgestaltung an: Der pauschale Abzug von Instandhaltungskosten darf zusammen mit der Deckelung bei vier Prozent der umlagefähigen Kosten die Maßnahmen nicht unwirtschaftlich machen. Dann hätte am Ende niemand etwas davon.“