Reform der Vermögensabschöpfung verbessert auch den Opferschutz
Der Bundestag hat das Gesetz zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Auch Vermögen, die keiner konkreten Straftat zuzuordnen sind, aber offenkundig aus kriminellen Aktivitäten stammen, können nun auch nach richterlichem Beschluss eingezogen werden.
„Wir sagen ganz klar: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen", so Dr. Jan-Marco Luczak. "Mit dem Gesetz schließen wir daher erfolgreich Abschöpfungslücken, vereinfachen die Einziehung deliktisch erlangter Vermögenswerte, erleichtern deren vorläufige Sicherstellung und stärken die Rechtsposition von Opfern von Straftaten", sagt Luczak.
Dabei werde dem Leitbild des Opferschutzes Rechnung getragen: Bisher galt bei der Entschädigung von Vermögensstraftaten: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Mit der Reform sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren.
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