Neuregelungen im Mietrecht: CDU will Mieter vor Missbrauch schützen
Die alleinige Verschärfung des Mietrechts kann das Problem nicht lösen, weil davon keine einzige neue Wohnung entsteht. Die Bundesjustizministerin ist daher aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesbauminister einen abgestimmten Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen und sich nicht allein mit der Verschärfung der Mietpreisbremse zu beschäftigen. Wir brauchen eine konzertierte Aktion für mehr Wohnungsbau und bezahlbaren Wohnraum.
Im Koalitionsvertrag steht lediglich, dass die Mietpreisbremse bis Ende 2018 evaluiert wird. Wir werden genau prüfen, ob und wie die Mietpreisbremse wirkt, bevor irgendwelche Änderungen vorgenommen werden.
Aber auch die Union will mehr Transparenz. Deswegen ist es richtig, dass ein Vermieter, der sich auf die Ausnahme von der Mietpreisbremse beruft und darauf, dass die Vormiete höher war, diese dann auch angeben muss. Das ist aber nicht mit einer allgemeinen Pflicht zu verwechseln, immer die Höhe der Vormiete angeben zu müssen.
Klaren Widerspruch erhebt die Union gegen die Aussage der Bundesjustizministerin, Sanktionen gegen Luxussanierungen einführen zu wollen. Der Koalitionsvertrag ist eindeutig. Wir wollen Mieter davor schützen, aus ihrer Wohnung herausmodernisiert zu werden. Diejenigen Vermieter, die eine Modernisierung bewusst und zielgerichtet als Instrument hierfür missbrauchen, wollen wir sanktionieren. Das ist etwa der Fall, wenn ein Vermieter eine große und teure Modernisierung ankündigt, um Mieter mit Mietsteigerungen abzuschrecken und zum Auszug zu bewegen, diese dann aber nicht oder nur zum Teil durchführt. Nicht hingen gemeint ist ein Verbot von Luxussanierungen. Hier ist schon unklar, was darunter genau fallen sollte. Auch kann man einem Eigentümer nicht verbieten, Wohnungen hochwertig zu sanieren.“