Luczak: „Immobilienkäufer sofort und unmittelbar durch Senkung der Grunderwerbsteuer entlasten“

Dr. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht Spekulationen der Justizministerin kritisch. Die Ausweitung des Bestellerprinzips bzgl. der Bezahlung von Maklern auch bei Immobilienkäufen sei nicht differenziert gedacht. Sie könne sogar dazu führen, dass Käufer am Ende nicht entlastet werden, sondern sogar mehr Zahlen müssen. Luczak spricht sich deswegen für zielgerichtete Maßnahmen aus. Diese sind z.B. die im Koalitionsvertrag vereinbarte Senkung der Grunderwerbsteuer und Einführung von Grundfreibeträgen. Damit will die Union die Hürden vor allem für junge Familien senken, sich Wohneigentum leisten zu können. Gleichzeitig führt der vermehrte Bau von Immobilien mittelfristig zu einer Entspannung der Preislage am Wohnungsmarkt. Jan-Marco Luczak war als mietrechtspolitischer Sprecher der Unions-Fraktion Teil der Verhandlungsgruppe zum Koalitionsvertrag.
Zum Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur Ausweitung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Der Ansatz, Immobilienkäufer bei den Kaufnebenkosten zu entlasten, ist richtig. Die Union hat sich immer dafür eingesetzt, insbesondere jungen Familien den Weg ins Eigenheim zu erleichtern. Deshalb haben wir mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, die Freibeträge von der Grunderwerbsteuer zu prüfen, denn gerade diese ist in den letzten Jahren stark gestiegen und belastet Immobilienkäufer sehr. Hier habe ich bislang weder von der Justizministerin noch vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz Vorschläge zur Umsetzung gehört. Das bedauere ich. Hier ist Eile geboten. Deshalb sollte man erst einmal gemeinsame Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag abarbeiten, statt neue Themenfelder aufzumachen.

Das Bestellerprinzip gibt es seit einigen Jahren im Mietrecht. Dort funktioniert es gut und hat die Mieter entlastet. Allerdings sind der Mietwohnungsmarkt und der Kaufmarkt nicht identisch und deshalb kann man die Regelungen dort nicht eins zu eins auf Kaufimmobilien übertragen. Mieter sind in der Regel schutzbedürftig. Verkäufer und Käufer begegnen sich dagegen in der Regel wirtschaftlich auf Augenhöhe. Zudem hat sich in Deutschland eine sehr unterschiedliche Praxis herausgebildet, wer die Provision beim Immobilienkauf zu tragen hat. In vielen Bundesländern wird die Maklercourtage zum Beispiel geteilt. Das zeigt, dass die Kaufimmobilienmärkte regional sehr unterschiedlich gestaltet sind. Bevor wir als Gesetzgeber zwingend das Bestellerprinzip vorgeben, müssen wir uns genau ansehen, ob dieses das richtige Instrument ist. Insbesondere müssen wir verhindern, dass Verkäufer die Provision dann einfach auf den Kaufpreis aufschlagen. Das würde die Käufer zusätzlich belasten, weil Grunderwerbsteuer und Notarkosten, die ja abhängig vom Kaufpreis sind, dann ebenfalls steigen würden.

Bevor in die Rechtsverhältnisse Dritter eingriffen wird, muss sich Justizministerin Barley daher fragen lassen, ob sie es sich nicht zu einfach macht. Ich bin dafür, dass wir zunächst, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Grunderwerbsteuer senken beziehungsweise Grundfreibeträge einführen. Das würde Immobilienkäufer sofort und unmittelbar entlasten.“