Luczak informiert zum UN-Migrationspakt
Mit Sicherheit wäre es besser gewesen, den Migrationspakt frühzeitig breit in der Öffentlichkeit zu diskutieren, um den Befürchtungen der Menschen rechtzeitig zu begegnen. Das haben wir versäumt. Das war ein Fehler, den die AfD aufgegriffen und genutzt hat, um mit vielen falschen Informationen Stimmung gegen das Abkommen zu machen.
Flucht und Migration finden weltweit statt. Deswegen bedarf es internationaler Lösungsansätze, um dies in den Griff zu bekommen. Da Migration ein globales Phänomen ist, kann es darauf auch nur internationale Lösungsansätze geben. Diesem Ziel dient der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ – so die offizielle Bezeichnung des geplanten UN-Abkommens. Bereits der Name des Abkommens macht deutlich, dass es keineswegs darum geht, Migration unbeschränkt zuzulassen. Im Gegenteil: Der Pakt soll Migration ordnen und in reguläre Bahnen lenken.
Der Pakt liegt in deutschem Interesse. Denn wir müssen uns die Frage stellen, warum so viele Menschen nach Europa und speziell nach Deutschland kommen und hier Schutz suchen. Das liegt entscheidend an den hohen Standards in Deutschland: die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen und fairen Verfahrens, Zugang zu Sozialleistungen, Zugang zur Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt oder Vorschriften gegen Diskriminierung. All dies ist in unserem Land selbstverständlich. Die Regeln des Paktes, die hier Standards aufstellen, erfüllen wir längst. Sie betreffen uns also nicht.
Andere Länder sind von diesen Standards hingegen meilenweit entfernt. Deswegen zieht es die Menschen nach Europa, nach Deutschland. Unser Interesse muss es daher sein, dass andere Länder ihre Standards anheben. Nur auf diese Weise nimmt der Migrationsdruck auf Deutschland ab. Dazu kann und soll der Migrationspakt einen Beitrag leisten, auch wenn dies sicher ein langer Weg sein wird.
Daneben enthält der Migrationspakt viele Passagen, die von den Kritikern leider unerwähnt bleiben, die aber sicher auch in Ihrem Sinne sind. Hier geht es um Regeln zur Stärkung der länderübergreifenden Maßnahmen gegen Schleuserkriminalität, um die Bekämpfung des Menschenhandels, einen besseren Schutz der Grenzen und die Forderung nach Identitätsfeststellungen und einer besseren Kooperation mit den Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Reisedokumenten zur Rückführung.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir in dieser Woche in einem Antrag im Deutschen Bundestag noch einmal unsere Position deutlich gemacht und insbesondere herausgestellt, dass der Pakt unsere nationale Souveränität unangetastet lässt. Er begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung. Wir betonen zudem, dass in unserem Land trotz starker gesellschaftlicher Anstrengungen und des beeindruckenden bürgerschaftlichen Engagements die Grenzen der Integrationsfähigkeit sichtbar geworden sind. Dem tragen wir mit unserer Migrationspolitik Rechnung.
Mit diesem Antrag treten wir Fehldeutungen entgegen und verhindern, dass der Migrationspakt später Wirkungen entfaltet, die wir ihm nicht zubilligen wollen.
Der Antrag zum UN-Migrationspakt im Wortlaut