Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur Ausweitung des Bestellerprinzips kontraproduktiv

Dr. Jan-Marco Luczak kritisiert Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley zur Ausweitung des Bestellerprinzips: „Familien den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern richtig – Bestellerprinzip fraglicher Ansatz.“
Zum Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur Ausweitung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Die Union will insbesondere jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern. Wir wollen Immobilienkäufer daher bei den Kaufnebenkosten entlasten. Ob ein reines Bestellerprinzip der richtige Hebel sein kann, ist jedoch fraglich.

Wenn wir gesetzlich vorschreiben, dass die Maklerprovision ausschließlich vom Verkäufer zu tragen ist, besteht die Gefahr, dass diese auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird. Gerade in Gebieten mit Wohnungsknappheit, wo auch ein hoher Verkaufspreis durchgesetzt werden kann, ist das sogar wahrscheinlich. Erwerber werden am Ende also nicht entlastet, sondern müssen im Gegenteil sogar höhere Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Grundbuch- und Notargebühren zahlen. Denn diese errechnen sich anhand des Verkaufspreises, der dann entsprechend höher ausfallen würde. Das wäre kontraproduktiv.

Ein reines Bestellerprinzip führt zudem dazu, dass nur noch ein Vertrag zwischen Verkäufer und Makler besteht. Der Makler steht dann unweigerlich im Lager des Verkäufers und vertritt dessen Interessen. Der Käufer hingegen erhält keinerlei Beratung für die vermutlich wichtigste Investition seines Lebens. Das ist nicht sachgerecht.

Die Einführung eines verbindlichen Bestellerprinzips stellt überdies einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie und die Berufsfreiheit dar. Dafür bedarf es einer Rechtfertigung. Während man bei der Wohnungsmiete typisierend davon ausgehen kann, dass sich der Mieter in der schwächeren Position befindet und insofern ein Schutzbedürfnis besteht, ist das beim Kauf nicht der Fall. Hier bewegen sich Verkäufer und Käufer in der Regel wirtschaftlich auf Augenhöhe.

Der Entwurf des BMJV geht auch von einer falschen Ausgangslage aus. Er unterstellt, dass Käufer von Immobilien sich immer in einer faktischen Zwangslage befinden, die vom Verkäufer ausgenutzt wird. Das trifft nicht zu. In den meisten Regionen Deutschlands haben wir einen ausgeglichenen Immobilienmarkt. In der Mehrzahl der Länder werden die Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer daher geteilt. Dieser Marktstandard hat sich entwickelt, ohne dass es hierfür eines regulierenden Eingriffs bedurft hätte. Politik ist aber nicht gut beraten, gesetzliche Initiativen allein aus Extremen abzuleiten und dabei die übrigen Wohnungsmärkte aus dem Blick zu verlieren. Wir brauchen eine Lösung, die auch für alle Wohnungsmärkte in Deutschland angemessen ist und nicht nur für München oder andere Ballungsräume.

Bevor in die Rechtsverhältnisse Dritter eingriffen wird, muss sich Justizministerin Barley daher fragen lassen, ob sie es sich nicht zu einfach macht. Ich bin dafür, dass wir wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Grunderwerbsteuer senken beziehungsweise Grundfreibeträge einführen. Das würde Immobilienkäufer sofort und unmittelbar entlasten. Davon habe ich leider weder wieder von der Bundesjustizministerin noch vom zuständigen SPD-Finanzminister Olaf Scholz Vorschläge gehört.“