Union will sexuellen Kindesmissbrauch stärker bekämpfen – konsequente Strafverfolgung ermöglichen und Ermittler stärken

Die Union setzt sich nachhaltig gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ein. Neben mehr Prävention fordert die Union auch höhere Strafen und mehr Befugnisse für Ermittler.
(C) CDU/CSU-Bundestagsfraktion(C) CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2017 in Deutschland rund 12.000 Ermittlungsverfahren allein nur für sexuellen Kindesmissbrauch. Hinzu kommen Fälle von sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Jugendlichen sowie fast 8.000 Fälle sogenannter Kinder- und Jugendpornografie. Das Dunkelfeld wird weitaus größer eingeschätzt. Es wird von bis zu 1 Millionen Minderjährigen ausgegangen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak sieht dringenden Handlungsbedarf: „Wir wollen entschlossen gegen sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie vorgehen. Es ist eine unhaltbare Situation, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche immer noch zum Grundrisiko einer Kindheit in Deutschland gehört. Deshalb bin ich froh, dass wir in der CDU/CSU-Fraktion ein großes Maßnahmenpaket mit 26 Verbesserungsvorschlägen zur besseren Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen beschlossen haben.“

In dem Maßnahmenpaket fordert die Union eine Strafrahmenerhöhung für den Besitz von Kinderpornographie von drei auf fünf Jahre Gefängnis und die Einführung eines neuen Tatbestandes, der das Betreiben von Tausch- und Handelsplattformen etwa zur Vermittlung kinderpornografischen Materials im Internet unter Strafe stellt. Auch schon der Versuch des sogenannten Cybergroomings – die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener zu Minderjährigen mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen – soll künftig strafbar sein.

Des Weiteren sollen Ermittler leichter Zugang zum „Darknet“ erhalten. Dies ist aktuell schwierig, da der Zugang zu den Tausch- und Handelsplattformen an die Bedingung geknüpft ist, dass Nutzer selbst kinderpornografisches Material hochladen oder teilen müssen. Die Polizei soll nun computergeneriertes Material für diese sogenannte Keuschheitsprobe verwenden dürfen, um verdeckt ermitteln zu können.

Zusätzlich sollen Verbindungsdaten gespeichert werden können, um den erfolgreichen Einsatz der Speicherung zum Zwecke der Verfolgung von schwerer Kriminalität sicherzustellen. Hierbei dürfe der Datenschutz nicht über dem Kinderschutz stehen.

Außerdem möchte sich die Union dafür einsetzen eine Meldepflicht für deutsche Internet Service Provider einzuführen, die künftig die Verdachtsfälle an eine zentrale Stelle z.B. Bundeskriminalamt melden müssen. Auch muss es Ermittlern endlich erlaubt sein, Daten zunächst verdeckt zu beschlagnahmen, um ihre Arbeit nicht zu gefährden. Bislang muss jede Beschlagnahme dem Betroffenen bekannt gemacht werden.

Im Hinblick auf Prävention sollen u. a. Schutzkonzepte gegen sexuellen Kindesmissbrauch in allen Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, etabliert werden. Ehrenamtliche Vormünder sollen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.

Dr. Jan-Marco Luczak macht Druck: „Die SPD muss sich bewegen, damit die Verbesserungen bei der Missbrauchsbekämpfung zügig umgesetzt werden können.“