SPD-Forderung nach Verschärfung der Mietpreisbremse durchsichtiges Wahlkampfmanöver und lenkt von eigenen Versäumnissen ab – Mietspiegel müssen rechtssicher ausgestaltet werden

Bundesjustizministerin Barley hat am Wochenende Forderungen nach einer weiteren Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse erhoben.

Hierzu erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte und stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

"Der Union ist wichtig, dass Menschen nicht aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich ihre Miete nicht mehr leisten können. Deswegen haben wir erst vor fünf Monaten ein umfassendes Mieterschutzgesetz in Kraft gesetzt, mit dem wir die Modernisierungskosten gedeckelt und die Mietpreisbremse verschärft haben. Vermieter müssen jetzt vor Vertragsabschluss Auskunft darüber geben, wenn sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen wollen. Damit schaffen wir Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und versetzen Mieter in die Lage, ihre Rechte durchzusetzen.

Klar ist, Vermieter müssen sich an Recht und Gesetz halten und die Mietpreisbremse befolgen. Wenn Vermieter bewusst falsche Angaben machen, ist das strafbarer Betrug. Mieter können in einer solchen Konstellation schon jetzt zu viel gezahlte Miete von Anfang an zurückverlangen. Die Justizministerin weiß das genau und versucht ganz offensichtlich Stimmung gegen Vermieter zu machen.

Die Union hat bei allen Regelungen auch die vielen privaten Kleinvermieter im Blick. Diese stellen etwa zwei Drittel der Wohnungen in unserem Land, die sie oftmals als Altersvorsorge vermieten. Private Kleinvermieter dürfen wir nicht überfordern, sonst ziehen diese sich vom Wohnungsmarkt zurück. Diese können aber oftmals die ortsübliche Vergleichsmiete nicht auf den Cent genau ausrechnen. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass Mieter rügen sollen, wenn sie Zweifel haben, ob ihre Miete zulässig ist. Dafür genügt eine einfache Mail ohne weitere Begründung. Darauf kann sich ein privater Kleinvermieter dann einstellen und seine Berechnung jedenfalls überprüfen. Das ist ein fairer und gerechter Interessenausgleich.

Der Vorschlag von Barley führt hingegen zu einer jahrelangen Rechtsunsicherheit, weil auch noch nach Jahren eine versehentlich falsch berechnete Miete zurückverlangt werden könnte. Das ist nicht sachgerecht und kann private Kleinvermieter in ernste wirtschaftliche Not bringen.

Wichtig ist vor allem, dass wir mehr Rechtssicherheit bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete bekommen. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass wir das Mietspiegelrecht reformieren wollen. Leider hat die Justizministerin bis heute noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Stattdessen erhebt sie populistische Forderungen nach Verschärfung der Mietpreisbremse, um sich damit einen Vorteil im Europawahlkampf zu verschaffen. Damit streut sie den Menschen leider Sand in die Augen und lenkt von eigenen Versäumnissen ab. Die Mietpreisbremse ist kein Allheilmittel. Nachhaltig werden wir den Mietenanstieg nur dämpfen, wenn wir mehr, schneller und kostengünstiger bauen!

Schließlich können wir durchaus Grund zum Optimismus haben. Die Maßnahmen der Großen Koalition zur Dämpfung der Mieten wirken. Studien zeigen, dass die Neuvertragsmieten erstmals seit über 10 Jahren gesunken sind. Das freut mich und ist eine gute Nachricht für die Mieterinnen und Mieter. Daran müssen wir weiter arbeiten!"