Luczak: Schutz der sexuellen Identität ins Grundgesetz aufnehmen – klares Signal gegen Diskriminierung und Hass

Seit Jahren gibt es Überlegungen, den Schutz der sexuellen Identität ausdrücklich in Art. 3 Abs. 3 GG als verbotenes Diskriminierungsmerkmal aufzunehmen. Dadurch sollen Schwule und Lesben besser geschützt werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat letzte Woche einen entsprechenden Antrag vorgelegt.

Dazu erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Tempelhof-Schöneberg:

„In meiner ersten Rede im Bundestag vor zehn Jahren habe ich mich noch gegen eine solche Änderung der Verfassung ausgesprochen. Ich war damals der Meinung, dass dies nur Symbolpolitik sei und wir stattdessen besser konkrete Schritte gegen Diskriminierung unternehmen sollten. Heute sehe ich das anders. Jeden Tag werden in unserem Land Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender angefeindet. Einfach nur, weil sie so sind wie sie sind. Auch nehmen homophobe Übergriffe leider zu. Deswegen brauchen wir jetzt ein klares Signal: Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen Identität ausgegrenzt, verfolgt oder diskriminiert werden. Das Grundgesetz ist dafür der richtige Ort, es beinhaltet die für unsere Rechtsordnung prägenden Werte und Prinzipien. Der Schutz der sexuellen Identität sollte daher im Wortlaut zum Ausdruck kommen. Die Ergänzung des Gleichheitsartikels wäre ein klares Bekenntnis zu einer offenen und freiheitlichen Gesellschaft, in der LGBTIQ selbstverständlich dazugehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben. Dieses Signal ist auch mit Blick auf diejenigen Menschen wichtig, die diese Selbstverständlichkeit aus ihrem kulturellen oder religiösen Hintergrund nicht akzeptieren wollen.“