Luczak begrüßt BGH-Urteile zu Kündigungen bei Eigenbedarf –– kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Dr. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte und stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßt die Urteile, nachdem die Rechte von Mietern und Vermietern sorgsam gegeneinander abgewogen werden müssen und sich eine pauschale Fallgruppenbildung verbietet:
„Die Entscheidungen des BGH sind ein positives Signal für schutzbedürftige Mieter und Vermieter gleichermaßen. Es ist gut, dass der BGH auf eine pauschale Fallgruppenbildung verzichtet hat. Denn Fallgruppen sind immer schematisch und werden daher den Umständen des Einzelfalls oftmals nicht gerecht. Mieter und Vermieter haben beide grundrechtlich geschützte Interessen, die daher sorgsam gegeneinander abgewogen werden müssen.
Die Urteile des BGH zeigen auch, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Härtefälle sind immer Einzelfälle – diese gesetzlich festschreiben zu wollen, wird den Umständen oftmals nicht gerecht. Denn neben schutzbedürftigen Mietern gibt es ebenso schutzbedürftige Vermieter. Die notwendige Interessenabwägung ist bei Gerichten gut aufgehoben – sie können die konkreten Lebensumstände von Mietern und Vermietern werten und zu einer gerechteren Lösung im Einzelfall kommen als eine starre gesetzliche könnte. Nachdem das höchste Zivilgericht die Notwendigkeit einer Interessenabwägung heute noch einmal betont hat, bin ich sicher, dass auch die Instanzgerichte damit noch sensibler umgehen werden.
Eigenbedarfskündigungen sind für Mieter heute ein Schreckgespenst, weil sie Angst davor haben, keine neue Wohnung zu finden. Deswegen müssen wir die Probleme bei den Ursachen angehen und mehr, schneller und kostengünstiger bauen. Nur so helfen wir den Menschen nachhaltig“