Mietendeckel trotz kosmetischer Korrekturen massiver und verfassungswidriger Eingriff ins Eigentum – schlechter Tausch für Mieter – abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht muss komm

Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hat nach stundenlanger Krisensitzung eine Einigung zum Mietendeckelgesetz erzielt.

Hierzu erklärt der Vorsitzende der Berliner Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte und stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die Einigung zum Mietendeckel hat die Koalition in letzter Sekunde vor dem Aus gerettet. Die SPD ist auf ganzer Linie eingeknickt und hat so den Koalitionsfrieden gewahrt – zum Schaden unserer Stadt. Die Änderungen sind im Kern kosmetischer Natur, denn der Grundmechanismus des Mietendeckels bleibt bestehen – Mieten werden staatlich festgesetzt und gegebenenfalls durch behördliche Entscheidungen abgesenkt. Das ist Planwirtschaft, greift unverhältnismäßig in die Eigentumsrechte von Vermietern ein und missachtet die grundgesetzliche Kompetenzordnung.

Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Wir als Bundesgesetzgeber haben das Mietrecht umfassend und abschließend geregelt. Erst zum Jahresanfang haben wir ein Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht, mit dem wir die Mietpreisbremse verschärft und Modernisierungsmieterhöhungen eingeschränkt haben. Kommt der Mietendeckel, werden diese Regelungen in Berlin außer Kraft gesetzt. Der rot-rot-grüne Senat maßt sich also an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen. Das ist nicht akzeptabel und wird vor Gericht keinen Bestand haben.

Der Mietendeckel hilft den Menschen nicht, er schadet ihnen. Rechtssichere mieterschützende Regelungen des Bundes werden durch höchst zweifelhafte und angreifbare Landesregelungen ersetzt. Wenn der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird, müssen Mieter mit hohen Nachzahlungen oder sogar Kündigungen rechnen. Das ist ein schlechter Tausch.

Diese populistische Scheinlösung muss daher vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege einer abstrakten Normenkontrolle gestoppt werden."