Reform der Grundsteuer kommt – Mehrbelastung verhindern!

Nach langem und hartem Ringen hat der Deutsche Bundestag letzten Freitag die Reform der Grundsteuer beschlossen. Diese war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen als verfassungswidrig verworfen hatte. Luczak drängt darauf, dass die Reform aufkommensneutral und sozialverträglich gestaltet wird.

Reform der Grundsteuer aufkommensneutral und sozialverträglich gestalten
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Politik versprochen, Bürgerinnen und Bürger durch die notwendige Reform nicht stärker zu belasten. In Berlin drohen nun aber massive Steuererhöhungen, weil der rot-rot-grüne Senat sich weigert, die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel zu nutzen. Dagegen wendet sich der Bundestagsabgeordnete Luczak: „Die Grundsteuerreform muss zwingend aufkommensneutral erfolgen und darf nicht als Deckmantel für eine Steuererhöhung missbraucht werden. So haben wir es versprochen, so muss es jetzt auch kommen. SPD-Finanzminister Scholz hat aber ein Modell entwickelt, das bei der Bemessung der Steuer vor allen Dingen auf den Wert der Immobilie abstellt. Als Kriterien werden unter anderem der Bodenrichtwert des Grundstücks sowie eine fiktive Durchschnittsmiete zugrunde gelegt. Wir als CDU/CSU-Bundesfraktion lehnen dieses wertbasierte Modell ab, weil es extrem bürokratisch und kompliziert ist und zu erheblichen Steuererhöhungen führen wird. Das gilt insbesondere für Berlin und andere große Städte und Ballungsgebiete. Hier ist absehbar, dass sowohl die Bodenrichtwerte von Grundstücken als auch die durchschnittlichen Mieten in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Das Scholz-Modell führt also absehbar und unausweichlich zu Steuererhöhungen. Das lehnen wir ab - die Reform der Grundsteuer muss aufkommensneutral erfolgen und darf nicht als Deckmantel für eine Steuererhöhung missbraucht werden."

Länderöffnungsklausel nutzen – Steuererhöhungen vermeiden
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion hat daher eine Öffnungsklausel durchgesetzt. Danach sind die Länder frei, die Grundsteuer nach eigenem Belieben auszugestalten. Der rot-rot-grüne Senat in Person des SPD-Finanzsenators Kollatz hat jedoch bereits angekündigt, von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen zu wollen, sondern das Scholz-Modell in Berlin einzuführen. Zwar soll der Hebesatz in Berlin von seinem im Vergleich zum Bundesschnitt sehr hohen Niveau von 810 Prozent auf 600-700 Prozent gesenkt werden. Mit Blick auf die steigenden Bodenrichtwerte und Mieten in den kommenden Jahren wird es dennoch zu erheblichen Steuererhöhungen für alle kommen. Insbesondere selbstnutzende Eigentümer von Wohnungen und Einfamilienhäusern werden aller Voraussicht nach deutlich höher belastet werden, wenn eine fiktive Miete zu Berechnung des Wertes ihrer Immobilie zu Grunde gelegt wird. In einigen Stadtteilen kann es sogar zu einer Verdoppelung der Grundsteuer kommen. "Das geht so nicht. Insbesondere viele ältere Menschen werden durch die Reform der Grundsteuer in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weil sie eine solche Mehrbelastung nicht aus ihrer Rente stemmen können. Politik hat versprochen, die Reform der Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Daran muss sich SPD-Finanzsenator Kollatz, der an den Verhandlungen über die Reform der Grundsteuer maßgeblich beteiligt war, auch in Berlin messen lassen", so Luczak abschließend.