Hauskäufer werden entlastet – Maklerprovision muss künftig geteilt werden

Heute diskutiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzesentwurf über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.

Hierzu erklärt Dr. Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher und Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Wir wollen mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände ermöglichen. Eine eigene Immobilie schützt nicht nur vor steigenden Mieten, sondern ist auch eine solide Altersvorsorge. Entscheidende Hürde für den Kauf eines eigenen Hauses und einer Wohnung sind oft die hohen Nebenkosten. Diese werden zumeist nicht von den Banken finanziert und man benötigt Eigenkapital. Gerade jungen Familien fehlt dieses aber oft. Daran scheitert die Eigentumsbildung leider zu oft.

Die Union will daher eine Entlastung bei den Nebenkosten, insbesondere bei den Maklerkosten. Deswegen haben wir durchgesetzt, dass Käufer zukünftig maximal der Hälfte der Maklerkosten tragen müssen. Gerade in den Ballungsgebieten, wo Käufer die Maklerprovision in der Regel allein tragen, bedeutet das eine erhebliche Entlastung. Gleichzeitig wird so sichergestellt, dass der Makler zukünftig auch dem Käufer verpflichtet bleibt und diesen kompetent beraten muss. Das war uns wichtig, weil der Kauf einer Immobilie häufig die größte Investition im Leben eines Menschen ist. Hierbei dürfen Verbraucher nicht allein gelassen werden.

Ich will hier aber nicht stehenbleiben. Auch der zweite Kostentreiber muss runter: die Grunderwerbssteuer. Das würde Immobilienkäufer sofort und unmittelbar entlasten. Ich bin sehr dafür, dass wir familienfreundliche Freibeträge einführen. Leider blockiert die SPD das bislang und auch die Länder sperren sich. Wir als Union lassen aber nicht locker!“