Kinder besser vor Missbrauch im Internet schützen

Heute hat der Bundestag einen gewaltigen Schritt in Richtung mehr Kinderschutz gemacht. Mit dem Gesetz zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming schützen wir Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch und verstärken den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet.
Täter, die aus sexuellen Motiven im Internet nach Kindern suchen (so genanntes Cybergrooming), können auch heute schon bestraft werden. Straflos ist es bislang aber, wenn der Täter in einem Chatroom oder in sozialen Medien nicht tatsächlich mit einem Kind, sondern mit einem Polizeibeamten kommuniziert, der Missbrauch von Kindern im Internet verhindern will. Weil es an der Strafbarkeit bisher fehlte, konnte gegen Pädophile dann nicht weiter ermittelt werden. Diese Strafbarkeitslücke wurde mit dem heutigen Gesetz geschlossen. Allein der bloße Versuch, sexuelle Kontakte zu Kindern im Internet anzubahnen, steht nun unter Strafe.

Auch gegen Kinderpornografie im Internet, insbesondere im Darknet, wird zukünftig endlich effektiv ermittelt werden können. Bislang scheiterte Strafverfolgung oft daran, dass Polizisten zu Foren, in denen Kinderpornografie getauscht wird, keinen Zugang hatten. Denn dort wird als „Eintrittskarte“ in aller Regel verlangt, dass man selbst kinderpornografisches Material hochlädt und dadurch seine „Vertrauenswürdigkeit“ unter Beweis stellt. Künftig wird speziell geschulten Ermittlern nach Freigabe durch einen Richter erlaubt, computergeneriertes Bildmaterial zu erzeugen und hochzuladen, um so Zugang zu den Tauschbörsen für Kinderpornographie zu erhalten und die Täter aufzuspüren.

„Kinderpornografie ist eines der schwersten und widerlichsten Verbrechen. Denn hinter jedem Bild oder Video steht ein Opfer. Ein Kind, das missbraucht wurde und sein Leben lang traumatisiert sein wird. Die Täter müssen mit allen Mitteln und der ganzen Härte des Rechtsstaats bekämpft und verfolgt werden, damit weiterer Missbrauch verhindert wird“, sagt Jan-Marco Luczak. „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Das neue Gesetz ist ein gewaltiger Schritt in Richtung mehr Kinderschutz für den wir uns als Union seit langem stark gemacht haben. Ein guter Tag also für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, so Luczak weiter.