Klage gegen Mietendeckel kommt – Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU bringen abstrakte Normenkontrolle auf den Weg
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Berliner Bundestagsabgeordneten und Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr Jan-Marco Luczak:
„Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben, weil er die grundgesetzliche Kompetenzordnung grob missachtet. Die vielen mieterschützenden Regelungen, die wir als Bundesgesetzgeber in Kraft gesetzt haben, hebelt er aus. Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten – all dies wird in Berlin nicht mehr gelten. Der rot-rot-grüne Senat maßt sich also an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen. Das ist nicht akzeptabel und wird vor Gericht keinen Bestand haben.
Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden daher gegen den Mietendeckel klagen und eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen. Dafür brauchen wir die Unterschriften von 178 Bundestagsabgeordneten. Ich bin mir sicher, dass wir dieses Quorum schnell erreichen werden.
Auch inhaltlich lehne ich den Mietendeckel weiterhin ab. Er führt den Wohnungsmarkt geradewegs in eine sozialistische Planwirtschaft, Mieten werden staatlich festgesetzt, staatlich überwacht und Vermieter kriminalisiert. Am Ende hilft das Gesetz den Mietern nicht, es schadet ihnen. Denn es verhindert dringend benötigten Neubau und führt zu einem Modernisierungsstopp. Der Mietendeckel ist zudem sozial ungerecht, weil gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen am meisten von ihm profitieren werden. Umgekehrt werden soziale Vermieter wie Genossenschaften in wirtschaftliche Existenznot und private Kleinvermieter um ihre Altersvorsorge gebracht.“