Rede zum Schutz der Veranstaltungsbranche vor den Folgen der Corona-Pandemie

Luczak redet vor dem Deutschen Bundestag zur ersten Beratung über das Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht

Das Coronavirus hat unser Land fest in der Hand. Auch wenn wir jetzt langsam erfreuliche Zahlen bei den Infizierten bekommen: Die Folgen für die Gesundheit der Menschen sind massiv, auch für die persönliche Freiheit der Menschen, aber eben auch für die Wirtschaft. Diejenigen, die in besonderer Weise unter der Coronapandemie leiden müssen, das sind die Veranstalter von Kulturevents, von Theateraufführungen, von Musikfestivals oder auch von Sportereignissen. Die sind in besonderer Weise, besonders hart davon betroffen. Das gilt für das Festival Wacken Open Air, das gilt für die Bayreuther Festspiele, das gilt aber auch für die Bundesliga. All diese Veranstaltungen mussten abgesagt werden wegen der Kontaktsperren, die wir ergreifen und verhängen mussten, damit wir die Infektionszahlen ein Stück weit runter bekommen.

Das hat natürlich massive Folgen, nicht nur was die aktuellen Einnahmen anbelangt. Es führt natürlich auch dazu, dass absehbar kein Umsatz mehr gemacht wird. Bis zum 31. August werden Großveranstaltungen verboten sein, und all das, was im öffentlichen Bereich, was in Häusern stattfindet, wird nicht stattfinden können. Deswegen sind viele Veranstalter jetzt in der schwierigen Situation, dass sie vor dem wirtschaftlichen Aus stehen. Wenn jetzt noch hinzukommt, dass die Verbraucher, die Kunden ihre Ticketpreise zurückverlangen – das können sie nach dem aktuellen Recht –, dann wird es sehr schnell so sein, dass viele Veranstalter das Handtuch werfen müssen. Viele werden ins wirtschaftliche Aus gedrängt und müssen Insolvenz anmelden. Die Folge wäre ein wirklich radikaler Kahlschlag im Bereich der Kultur, im Bereich des Sports und auch in der Kunstlandschaft. Unser Anliegen als Große Koalition ist, dass wir das verhindern.
Unser Weg, das zu erreichen, ist die Gutscheinlösung. Der Kollege Fechner hat die wesentlichen Dinge, worum es geht, schon adressiert. Uns geht es darum, dass wir die kulturelle Vielfalt, die sportliche Vielfalt in unserem Land zum einen erhalten und zum anderen aber auch die Kunden, die Verbraucher vor Schaden bewahren.

Uns als Unionsfraktion ist bewusst, dass das ein tiefer Eingriff ist. Es ist ordnungspolitisch nicht ganz unproblematisch, dass wir statt der Rückerstattung, die die Kunden normalerweise verlangen könnten, die Möglichkeit eröffnen, einen Gutschein auszureichen,der bis zum 31 Dezember 2021 gelten soll und der sich dann in einen Rückerstattungsanspruch umwandeln soll. Das ist ein Eingriff in ein bestehendes Vertragsgefüge. Das ist nicht unproblematisch. Hier muten wir den Menschen schon einiges zu.

Ich finde, die einzige Rechtfertigung für diesen Ansatz ist, wenn die Verbraucher alle von ihrem Rückerstattungsanspruch Gebrauch machen würden - ich habe das gerade schon erwähnt -, dann würde das zwingend dazu führen, dass viele Veranstalter Insolvenz anmelden müssten. Dann würden die Verbraucher am Ende mit leeren Händen dastehen. Sie hätten dann zwar einen Rückerstattungsanspruch auf dem Papier, sie könnten ihn am Ende aber nicht durchsetzen. Es ist unser Anliegen, dass wir das zeitlich nach hinten schieben, dass wir Luft geben für wirtschaftliche Entwicklung, für wirtschaftliche Entspannung, damit zum einen die Verbraucher am Ende nicht mit leeren Händen dastehen und damit wir zum anderen die vielen Veranstalter im Bereich der Kultur, des Sports und in anderen Freizeiteinrichtungen schützen.

Aber es ist richtig - ich freue mich, dass der Kollege Fechner das erwähnt hat -: Wir müssen im parlamentarischen Verfahren an einigen Dingen noch Veränderungen vornehmen. Die Härtefallregelung war uns als Union besonders wichtig. Wir haben darauf gedrungen, dass diese in das Gesetz aufgenommen wird. Diejenigen Verbraucher, die jetzt aufgrund der Coronakrise selbst in wirtschaftliche Existenznot geraten sind, sollen schon jetzt die Möglichkeit haben, sich die Tickets erstatten zu lassen. Wir wollen sie nicht darauf verweisen, diesen Gutschein nehmen zu müssen. Ich glaube, wir sollten auch im Gesetzestext, nicht nur in der Gesetzesbegründung, die Voraussetzung noch klarer herausarbeiten.

Ein ganz wichtiger Punkt ist: Es wird natürlich viele Menschen geben, die sagen: “Ich nehme zwar den Gutschein, aber ich will ihn am Ende nicht einlösen. Ich möchte ihn möglicherweise verkaufen, ihn verschenken.“ Die Handelbarkeit, die Übertragbarkeit des Gutscheins müssen wir noch im Gesetzgebungsverfahren regeln.

Ich glaube, es ist ein schwieriger Kompromiss, es ist aber ein vertretbarer Kompromiss, weil am Ende alle Interessen fair berücksichtigt werden.

Die ganze Rede im Video: HIER.