Besserer Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen
„Das sog. Upskirting – also das Fotografieren unter den Rock – und das Anfertigen und Verbreiten von Fotos Verstorbener stellen wir unter Strafe. Leider kommen solche perfiden Taten immer häufiger vor. Dabei handelt es sich um tiefe Übergriffe in die Privatsphäre von Frauen und um zutiefst unethisches Verhalten. Ein solches Verhalten ist völlig inakzeptabel. Deswegen ist es richtig, dass wir als Gesetzgeber das jetzt endlich unter Strafe stellen.
Die Strafbarkeit des Upskirtings hatten wir bereits bei der Sexualstrafrechtsreform in der letzten Wahlperiode vom Bundesjustizministerium gefordert. Eine Eingrenzung des Anwendungsbereichs des Straftatbestands auf Wohnungen und gegen Einblick besonders geschützte Räume erschien uns schon damals nicht sachgerecht.“