Klage eingereicht - Berliner Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 23. Februar ist das Gesetz zum Mietendeckel in Berlin in Kraft getreten. Dem Mietendeckel steht die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Mit ihm maßt sich der rot-rot-grüne Senat an, die mieterschützenden Regelungen des Bundesgesetzgebers durch eigene zu ersetzen und damit ein wohnungspolitisches Chaos zu verursachen. Damit missachtet er die grundgesetzliche Kompetenzordnung. Mietrecht ist Bundesrecht. Gegen diesen Kompetenzübergriff wurde nun eine abstrakte Normenkontrolle beim des Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Die Mietsituation, gerade in den Ballungsgebieten Deutschlands ist angespannt, so auch in der Hauptstadt Berlin. Viele Menschen bis weit in die Mittelschicht fürchten, aus ihren angestammten Wohnkiezen verdrängt zu werden. Das muss Politik ernst nehmen. „Niemand soll aus seiner Wohnung verdrängt sein, weil er sich die Miete nicht mehr leisten kann“, sagt Jan-Marco Luczak. „Dafür haben wir als Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren starke soziale Leitplanken im Mietrecht verankert“, so Luczak weiter. Der Mietendeckel hebelt diese vom Bundesgesetzgeber in Kraft gesetzten mieterschützenden Regelungen nun aus: Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten – all dies wird in Berlin nicht mehr gelten. Die Folge ist ein beispielloses wohnungspolitisches Chaos. Denn Mieter und Vermieter sehen sich nun mit widersprechenden Rechtsbefehlen konfrontiert. Niemand weiß mehr, ob er sich an Bundes- oder Landesrecht halten soll. „Das ist ein untragbarer Zustand. Wir werden diesen Übergriff des Berliner Senats in unsere Kompetenz als Bundesgesetzgeber nicht hinnehmen und haben am 5. Mai einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle des Mietendeckels beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“, zeigt sich Luczak kämpferisch.

Insgesamt wird der Antrag von 284 Bundestagsabgeordneten unterstützt. Luczak hatte zuvor die abstrakte Normenkontrolle für die Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion koordiniert und in kürzester Zeit 204 Unterschriften eingesammelt. „Es ist ein starkes politisches Signal, dass wir das für eine abstrakte Normenkontrolle notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages aus eigener Kraft übertroffen haben“, freut sich Luczak über die große Unterstützung. Zusammen mit 80 Unterschriften aus der FDP-Fraktion rufen damit insgesamt 40 Prozent aller Bundestagsabgeordneten Karlsruhe an.
 

Der Mietendeckel ist aber nicht nur verfassungswidrig, sondern er bietet keine Lösung für die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Denn er verhindert dringend benötigten Neubau und torpediert alle Anstrengungen beim alters- und klimagerechten Umbau von Wohnungen. Er ist zudem sozial ungerecht, weil gut situierte Mieter in teuren, sanierten Altbauwohnungen am meisten von ihm profitieren werden. Umgekehrt werden soziale Vermieter, wie Genossenschaften, in wirtschaftliche Existenznot und private Kleinvermieter um ihre Altersvorsorge gebracht. „Der Mietendeckel ist ein vergiftetes Geschenk an die Menschen dieser Stadt. Mit der abstrakten Normenkontrolle werden wir das wohnungspolitische Chaos schnellstmöglich beseitigen und für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen“, so Luczak abschließend.

Der Antrag auf abstrakte Normenkontrolle hat auch medial für große Aufmerksamkeit gesorgt, so berichtete beispielsweise die Süddeutsche Zeitung am 6. Mai 2020 ausführlich dazu. Einen Link zu dem Artikel finden Sie hier.