Im Rechtsausschuss ist kein Platz für Hass und Hetze

BVerfG lehnt einstweilige Anordnung gegen Abberufung von Stephan Brandner (AfD) als Vorsitzenden ab

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die einstweilige Anordnung der AfD gegen die Abberufung von Stephan Brandner (AfD) als Vorsitzenden des Rechtsausschusses abgelehnt. Er war im November 2019 mit den Stimmen aller Fraktionen – mit Ausnahme der AfD – vom Vorsitz des Rechtsausschusses abberufen worden.

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:

„Im Rechtsausschuss ist kein Platz für Hass und Hetze. Stephan Brandner hat Menschen ausgegrenzt und diffamiert, Ressentiments geschürt und die Gesellschaft gespalten. Sein ganzes Handeln steht in fundamentalem Widerspruch zu unseren Überzeugungen und zu dem, wofür wir als Mitglieder im Rechtsausschuss stehen: Für eine von einem freien und offenen Geist geprägte Gesellschaft, in der sich Menschen mit Respekt und Toleranz begegnen.

Stephan Brandner hat mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten dem Ansehen des Amtes des Vorsitzenden des Rechtsausschusses und des gesamten Parlaments geschadet. Ihm fehlen Anstand, Respekt und Würde. Seine Abberufung war notwendig, um dem Amt seine Würde zurückzugeben und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ausschuss zu ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass die AfD-Fraktion durch die Abberufung von Brandner nicht vollständig an der effektiven Erfüllung ihrer Oppositionsaufgaben gehindert ist. Vielmehr hat sie selbst es in der Hand einen anderen, der Würde des Amtes entsprechenden Abgeordneten als Vorsitzenden zu benennen. Das nach den Vereinbarungen im Ältestenrat grundsätzliche Recht der AfD-Fraktion, diese Position zu bekleiden, wird von den anderen Fraktionen nicht in Frage gestellt. Das Gericht hat daher den Erlass einer einstweiligen Anordnung zurecht abgelehnt. Ich bin zuversichtlich, dass Karlsruhe im Hauptsacheverfahren bestätigen wird, dass die Abberufung verfassungsgemäß war.“