Die Seelen von Kindern schützen – Sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie härter bestrafen
Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Jan-Marco Luczak:
„Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der widerlichsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann. Die Seele von Kindern wird auf das Schwerste verletzt. Viele Opfer bleiben ein Leben lang traumatisiert. Den Schutz unserer Kinder zu verbessern, ist daher für uns als Union ein zentrales Anliegen. Wir drängen seit Jahren auf eine Erhöhung des Strafrahmens und darauf, den Ermittlern bessere Instrumente im Kampf gegen Kinderpornographie an die Hand zu geben. Leider mussten wir in der Vergangenheit mit unserem Koalitionspartner zäh und zeitraubend um Fortschritte in diesem Bereich ringen.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass die SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sich einer Erhöhung des Strafrahmens beim sexuellen Missbrauch von Kindern verweigert. Anders als die Ministerin meint, geht es hier nicht um Bagatellen wie den Zungenkuss eines 14-jährigen mit seiner 13-jährigen Freundin, sondern um schwerste Kriminalität. Gesetzessystematisch ist es kein Problem, solche Konstellationen angemessen zu erfassen und den Tatbestand dennoch zu einem Verbrechen hochzustufen.
Auch der Besitz von Kinderpornographie muss härter geahndet werden. Uns als Union geht es darum, den Markt für Kinderpornographie auszutrocknen. Denn wer Kinderpornographie konsumiert, sorgt für Nachfrage und damit mittelbar für Missbrauch. Dieser Unrechtsgehalt spiegelt sich im bisherigen Strafrahmen nicht angemessen wieder.
Wichtig ist vor allem, Polizei und Staatsanwaltschaft effektive Ermittlungsmethoden an die Hand zu geben. Hier haben wir als Union mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Cybergroomings wichtige Fortschritte durchgesetzt. Auch im Darknet kann nun in Foren für Kinderpornographie ermittelt werden. Diese Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten dürfen wir nicht gefährden.
Aktuell beraten wir über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Hasskriminalität. Entgegen der Behauptungen von Bundesjustizministerin Lambrecht werden hier die Hürden für Ermittlungen deutlich erhöht. Anders als bisher soll die Abfrage von Nutzungsdaten zur Identifizierung von Tätern nur nach gerichtlicher Anordnung zulässig sein. Das kostet Zeit und gefährdet den Ermittlungserfolg, weil viele Daten dann schon nicht mehr vorhanden sein können. Täter können dann nicht mehr identifiziert werden und bleiben unbehelligt. Der so dringende Kampf gegen Kinderpornographie wird hier massiv behindert. Das ist nicht akzeptabel.“