Hass und Hetze gehen uns nicht mehr durchs Netz

Hass und Hetze, Beleidigung und Drohungen mit Gewalt gehören heute leider zum Alltag in den sozialen Netzwerken. Dass daraus nicht selten auch Taten folgen, zeigen die schrecklichen Ereignisse von Halle, Hanau oder die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). Mit dem kürzlich im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität wird dem nun entschlossen der Kampf angesagt. Wer im Netz hetzt oder droht, wird künftig härter bestraft und kann effektiver verfolgt werden.

Die Verrohung im Netz wird zunehmend auch zu einer Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Viele Menschen trauen sich nicht mehr, ihre Meinung frei und offen zu äußern. „Der Staat darf aber nicht zusehen, wenn versucht wird, Menschen mundtot zu machen und einen offenen Diskurs zu ersticken. Dem steuern wir mit dem Gesetz gegen Hasskriminalität energisch entgegen“, sagt Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. „Dabei schließen wir nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücken. Wer beispielsweise mit sexuellen Übergriffen oder mit Gewalt droht, wird künftig bestraft“, so Luczak weiter.

Dabei nimmt das neue Gesetz auch Facebook, Twitter und Co. in die Verantwortung. Die Anbieter sozialer Netzwerke müssen strafbare Inhalte und die Daten des Täters zukünftig an das Bundeskriminalamt melden, damit eine Strafverfolgung eingeleitet werden kann.

„Das Gesetz ist eine klare Kampfansage an alle, die sich in der Anonymität des Internets sicher fühlen und glauben, sie müssten sich hier nicht an Recht und Gesetz halten. Unser Rechtsstaat gilt, sowohl real als auch digital“, so Luczak weiter.

Darüber hinaus erhöht das neue Gesetz auch den Schutz von Menschen, die sich für ihre Stadt oder ihre Region politisch engagieren. Immer mehr Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden Opfer von Beleidigungen, Bedrohungen oder tätlichen Angriffen. Zukünftig genießen sie den gleichen Schutz wie Landes- oder Bundespolitiker. Auch medizinisches Notfallpersonal in ärztlichen Notdiensten und in der Notaufnahmen wird künftig unter besonderen Schutz gestellt. „Wir haben eine besondere Verpflichtung den Menschen gegenüber, die sich für andere einsetzen. Wer diese Menschen angreift, muss mit der ganzen Härte unseres Rechtstaates rechnen“, so Luczak.