Bayerisches Volksbegehren für Mietenstopp unzulässig Rückenwind für Klage gegen Berliner Mietendeckel – Gesetz aussetzen
„Die Entscheidung aus Bayern gibt Rückenwind für unser Verfahren gegen den Berliner Mietendeckel in Karlsruhe. Der Verfassungsgerichtshof hat unsere Argumentation voll bestätigt, dass ein Bundesland keine eigenen, den bundesrechtlichen Mietgesetzen widersprechenden Regelungen erlassen darf. Von unserer konkurrierenden Zuständigkeit haben wir in den letzten Jahren umfassend und abschließend Gebrauch gemacht und eine Fülle von mieterschützenden Regelungen erlassen. Das entfaltet Sperrwirkung. Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht – das gilt in Bayern, aber auch in Berlin.
Die Entscheidung hat Signalwirkung. Ich bin sicher, dass auch das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel kassieren wird. Rot-rot-grün sollte diese absehbare Niederlage nicht abwarten, sondern jetzt reagieren. Die zweite Stufe des Mietendeckels, die ab November Vermieter zur Absenkung von Mieten verpflichtet, muss ausgesetzt werden.
Schon jetzt verursacht der Mietendeckel ein beispielloses wohnungspolitisches Chaos. Hunderttausende Mieter und Vermieter sind mit sich widersprechenden Normbefehlen konfrontiert, niemand weiß mehr, ob er sich an Bundes- oder Landesrecht halten soll. Das ist ein untragbarer Zustand. Mit der zweiten Stufe des Gesetzes wird zudem massiv in bestehende Verträge eingegriffen. Das ist schreiend sozial ungerecht, weil davon im Wesentlichen nur gut situierte Mieter in top-sanierten Altbauwohnungen am Kudamm profitieren. Das ist aber vor allem auch evident verfassungswidrig. Der Senat sollte den Ruf aus Bayern hören und den Spuk des Mietendeckels von selbst beenden. Damit hätten alle Beteiligten endlich wieder Rechtssicherheit und wir können uns darauf konzentrieren, wie wir nachhaltig bezahlbares Wohnen sicherstellen, anstelle uns mit populistischen Scheinlösungen herumzuschlagen.“