Umwandlungsverbot aus Baulandmobilisierungsgesetz gestrichen – Mehr Mieter zu Eigentümern machen
Gastbeitrag von Cansel Kiziltepe und Kevin Kühnert im Tagesspiegel vom 1. Oktober 2020
Gastbeitrag Dr. Jan-Marco Luczak im Tagesspiegel vom 6. Oktober 2020:
"Macht Mieter zu Eigentümern!
Warum es nicht hilft, Umwandlungen von Mietwohnungen zu verbieten – und was man stattdessen tun sollte.
Eine Wohnung ist Rückzugsraum und zentraler Ort des Zusammenlebens von Familien, ein Stück Heimat. Es war daher immer die Position der CDU: Niemand soll seine Wohnung verlieren, weil er sich seine Miete nicht mehr leisten kann. Deswegen haben wir als Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren starke soziale Leitplanken im Mietrecht verankert – von der Mietpreisbremse bis zur Kappung der Umlage von Modernisierungskosten. Unser Mietrecht in Deutschland ist heute eines der besten in Europa. Interessen von Mietern und Vermietern werden nicht gegeneinander ausgespielt, sondern in einen sozialen Ausgleich gebracht.
Regulierung und staatliche Eingriffe allein können das Problem steigender Mieten allerdings nicht lösen. Sie setzen lediglich an den Symptomen an, bekämpfen aber nicht die Ursachen. Die Mieten steigen, weil die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot übersteigt. Nur wenn die Weichen dafür gestellt werden, dass mehr, schneller und kostengünstiger gebaut werden kann, werden Mieten nachhaltig bezahlbar sein. Hier gibt es noch viel zu tun – auch und gerade in Berlin.
Neben dem Schutz von Mieterinnen und Mietern war es immer zentrales Ziel der CDU, mehr Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Eigentum schafft einen vom Staat unabhängigen Freiheitsraum für eigenverantwortliche Lebensgestaltung. Es ist Grundlage wirtschaftlicher und damit individueller Freiheit. Eigentum ist damit Voraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaftsordnung. Wohneigentum ist zudem wichtig für die private Altersvorsorge und schützt vor steigenden Mieten.
Dafür haben die Menschen ein feines Gespür. Vier von fünf Deutschen hegen den Traum vom Eigenheim. Leider geht dieser Traum zu selten in Erfüllung. Deutschland ist bei der Eigentumsgute Schlusslicht in Europa. Nur knapp die Hälfte der Menschen in unserem Land hat Wohneigentum. In anderen Ländern Europas sind es 70 Prozent und mehr.
Das möchte ich ändern. Das von der SPD geforderte Verbot, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln, lehne ich daher ab. Denn ein Umwandlungsverbot verhindert das Entstehen neuer Eigentumswohnungen. Unweigerlich steigen dann die Preise. Folge ist, dass sich noch weniger Menschen Wohneigentum leisten können. Eigentumsbildung wird so erschwert, Mietersein zementiert und die Träume von vielen zum Zerplatzen gebracht.
Ein Umwandlungsverbot führt auch nicht zu mehr Mieterschutz. Die insoweit vorgebrachten Argumente sind falsch, sie spielen mit den Ängsten der Menschen. Das ist unseriös und zynisch. Im Falle der Umwandlung sinkt nicht etwa der Kündigungsschutz, er steigt. In Berlin ist eine Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung für 10 Jahre ausgeschlossen. Danach greift das reguläre Rechtsregime, ein Eigentümer muss Eigenbedarf anmelden, nachweisen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Gerichte sind zum Schutze der Mieter dabei zu Recht streng. Viele umgewandelte Eigentumswohnungen sind zudem Teil privater Altersvorsorge, die auf den Einnahmen aus der Vermietung dieser Wohnungen basiert. Diese Wohnungen werden also gerade nicht selbst genutzt, sondern weiter vermietet. Die Gleichung, Umwandlung bedeutet Verdrängung, geht daher nicht auf.
Im Falle der Umwandlung haben Mieter zudem ein Vorkaufsrecht. Weil vermietete Wohnungen in aller Regel niedrigere Kaufpreise erzielen, ist das eine günstige Chance zur Bildung von Wohneigentum. Wer Umwandlungen verbietet, nimmt Mietern diese Chance. Natürlich weiß ich, dass für viele die Hürde für den Kauf ihrer Wohnung hoch ist. Ich will mich aber nicht damit abfinden, dies schulterzuckend hinzunehmen. Anstatt auf Verbote zu setzen, sollten wir Mieter gezielt bei der Eigentumsbildung unterstützen, etwa durch Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz und familienfreundliche Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer. Mieter zu Eigentümern muss unser Credo sein, nicht Eigentumsbildung verbieten.
In der Verfassung von Berlin ist als Verfassungsziel daher zu Recht die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum und die Bildung von Wohnungseigentum festgeschrieben. Beides, im gleichberechtigten Nebeneinander, ist auch für Deutschland ein kluger und richtiger Weg.