Phantomdebatte um Privilegien für Geimpfte - keine Impflicht durch die Hintertür

Mit der Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen das Corona-Virus nimmt auch die Diskussion um eine Impflicht oder die Schaffung von Freiheiten für Geimpfte an Fahrt auf. Zuletzt hat Bundesaußenminister Heiko Maas die Aufhebung von Beschränkungen für Corona-Geimpfte gefordert. Für Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, verbietet sich die Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt.

Luczak macht zunächst noch einmal deutlich, dass es mit der Unionsfraktion keine Impfpflicht geben wird, auch nicht durch die Hintertür. „Jeder kann und muss sich frei entscheiden können, ob er sich impfen lässt oder nicht. Eine Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und nicht Geimpfte wollen wir nicht“ so Luczak.

Die Debatte um die Aufhebung von Beschränkungen von bereits geimpften Menschen, sieht er kritisch: „Zum jetzigen Zeitpunkt verbietet sich diese Debatte. Wir haben erstens nicht die Kapazitäten alle Menschen zu impfen, die das wollen und zweitens haben wir schlichtweg noch keine wissenschaftlich fundierten Kenntnisse darüber, ob Geimpfte weiter infektiös sind oder nicht. Solange dies unklar ist, hat der Schutz der Gesundheit Priorität. Die Frage der Privilegierung ist damit zum jetzigen Zeitpunkt rein hypothetisch und verunsichert die Menschen nur.“

Im Übrigen sei die gesamte Diskussion schief, es gehe nicht um irgendwelche Privilegien oder Sonderrechte für Geimpfte, sondern um die Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheiten. „Zur Bekämpfung des Corona-Virus haben wir Freiheitsräume von Menschen und Unternehmen massiv beschränkt. Das war richtig, weil es notwendig war, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Wenn aber feststehen sollte, dass Menschen nach einer Impfung nicht mehr infektiös sind, entfällt der Grund für diese staatlichen Eingriffe. Dann die Beschränkungen dennoch aufrecht zu erhalten oder dies gar Privaten gesetzlich vorzuschreiben, wäre verfassungsrechtlich nicht zu legitimieren“ stellt Luczak klar.

Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, dass alle Menschen sich impfen lassen können, sei demnach eine Differenzierung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften Luczak zufolge nicht nur zulässig, sondern verfassungsrechtlich geboten. Allein im öffentlichen Bereich der Daseinsvorsorge, bei Bus und Bahn etwa, könne es Abweichungen geben. „Solidarität ist kein Rechtsbegriff und auch keine Einbahnstraße. Es wäre ein ebenso verfassungsrechtlicher wie politischer Irrweg, von der übergroßen Mehrheit der Impfwilligen Rücksicht gegenüber der kleinen Minderheit der Impfgegner zu verlangen und deswegen Beschränkungen weiter aufrechtzuerhalten. Anstatt mit verfrühten und hypothetischen Diskussionen über verfassungsrechtlich zudem zweifelhafte Verbote die Menschen zu verunsichern, sollten wir lieber alle Kraft darauf konzentrieren, möglichst schnell vielen Menschen den Impfstoff zur Verfügung stellen zu können“, macht Luczak deutlich.

Hier geht es zum Interview von Jan-Marco Luczak mit dem Deutschlandfunk zum Thema 'Sonderrechte für Geimpfte'.