Meilenstein im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern – schärfere Strafen, lebenslanger Eintrag ins Führungszeugnis
Lange hat die Union dafür gekämpft, am vergangenen Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag nun endlich ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch verabschiedet. In dem Gesetz finden sich viele langjährige Forderungen der Union wieder. Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, hat das Gesetz mit dem Justizministerium verhandelt: „Das Gesetz ist ein Meilenstein im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Täter werden härter bestraft, aber solche widerlichen Taten auch besser verhindert. Das Verbot von Kindersexpuppen ist zentral, weil Täter den Missbrauch so nicht mehr einüben und ihre Hemmschwellen sinken können. Gefährliche Wiederholungstäter kriegen zudem einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis, sodass sie künftig nicht mehr ehrenamtlich als Jugendtrainer oder in anderen Bereichen mit Kindern in Kontakt kommen können.“
"Nach zähem Ringen mit unserem Koalitionspartner haben wir mit dem Gesetz endlich den Durchbruch im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern geschafft“, kommentiert Luczak das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz. „Wer sich an den Schwächsten in unserer Gesellschaft vergeht, verdient kein Pardon. Künftig wird sexueller Missbrauch von Kindern deswegen als das bestraft, was er ist, als Verbrechen. Das ist mehr als Symbolik, mit der Mindeststrafe von einem Jahr gehen ganz konkrete Rechtsfolgen einher. Bewährungsstrafen werden die Ausnahme, Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung können leichter angeordnet werden. Das ist ein riesiger Schritt, um Täter an der weiteren Begehung weiterer Übergriffe zu hindern“, so Luczak weiter.
Für die Union war aber nicht nur entscheidend, dass sexueller Missbrauch zukünftig härter bestraft wird, sondern vor allem auch im Vorfeld verhindert werden kann. Auch hier konnte auf Druck der Union ein Durchbruch erzielt werden. „Wir können endlich auch verstärkt präventiv vorgehen. Einschlägig Vorbestrafte dürfen keine weiteren Kinder mehr missbrauchen können. Wiederholungstäter bekommen deswegen einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis. Damit stellen wir sicher, dass diese nicht mehr in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit tätig sein können“, erläutert Luczak.
Auf Drängen der Union wurden zudem auch der Handel und Besitz von sogenannte Kindersexpuppen unter Strafe gestellt. „Damit konnten wir auch diese Eintrittspforte in die widerliche Welt des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein für alle Mal schließen“, zeigt sich Luczak zufrieden. „Denn hier üben Täter den Missbrauch von Kindern ein, senken ihre Hemmschwellen und am Ende steht ein realer Missbrauch. Das war untragbar, dem schieben wir jetzt einen Riegel vor“, so Luczak weiter.
Auch der von der Bundesjustizministerin zunächst im Gesetzentwurf neu eingeführte, von Sachverständigen aber scharf kritisierte Begriff der "sexualisierten Gewalt" hat die Union wieder aus dem Gesetz gestrichen. „Sexuelle Handlungen an Kindern müssen immer strafbar sein, auch wenn der Täter keine körperliche Gewalt einsetzt, sondern das Kind beispielsweise manipuliert, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Das jetzt verabschiedete Gesetz setzt daher wieder auf die alte und bewährte Terminologie "sexueller Missbrauch von Kindern". Der ist etabliert und umfassender. Sie macht jedem deutlich, worum es geht: um widerliche Verbrechen an den Schwächsten in unserer Gesellschaft, die wir entschlossen bekämpfen und hart bestrafen“, erläutert Luczak.
Zu dem neuen Gesetz hat Jan-Marco Luczak auch in einem Gastkommentar der Tageszeitung „taz“ Stellung bezogen. Den Artikel finden Sie hier.
Gemeinsam mit Thorsten Frei erläuterte Jan-Marco Luczak das neue Gesetz auch im Rahmen eines Facebook-live Talk.
Auch das ERF Radio berichtet dazu in einem Beitrag, in den Sie hier reinhören können.
Die Rede von Jan-Marco Luczak zum Gesetz gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Deutschen Bundestag HIER.