Freiheiten für Geimpfte verfassungsrechtlich zwingend
Der Bundestag verabschiedet heute die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Jan-Marco Luczak:
"Die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren und sind einschneidende Eingriffe in die Freiheit der Menschen. Dennoch waren sie richtig, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen. Sie waren auch verfassungsrechtlich notwendig, um der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit zu entsprechen.
Genauso verfassungsrechtlich notwendig ist es nun, dass wir Geimpften ihre Freiheit wieder zurückgeben. Denn für Eingriffe in den persönlichen Freiheitsraum von Menschen, die nicht mehr infektiös sind, gibt es keinerlei Legitimation.
Impfneid ist gänzlich fehl am Platz. Denn es geht nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um die Wiederherstellung grundrechtlicher Freiheiten. Diese Freiheiten dürfen nicht aus Rücksicht auf Nicht-Geimpfte eingeschränkt bleiben. Das wäre ein verfassungsrechtlich verfehltes Gleichheitsverständnis - kein Nicht-Geimpfter hat etwas davon, wenn Geimpften die Freiheit verweigert wird.
Zuvörderst geht es nun um die Beschränkungen bei Kontakten im persönlichen Bereich und die Ausgangsbeschränkungen. Das sind besonders einschneidende Eingriffe, die als erstes aufgehoben werden müssen.
Für mich ist aber klar, dass wir auch in anderen Bereichen, bei Kunst und Kultur, aber auch bei Hotels und Gastronomie zu Erleichterungen kommen müssen. Ansteckungen sind bei Geimpften und Getesteten aber nicht absolut ausgeschlossen. Es gibt ein Restrisiko, gerade in geschlossenen Räumen. Wenn die Inzidenzen weiter sinken, halte ich es in der Abwägung zu den harten Einschnitten aber für vertretbar, dieses Restrisiko hinzunehmen.
Bei den Impfungen kommen wir rasch vorwärts, das wird auch die Inzidenzen bald noch deutlicher senken. Dann müssen wir auch über weitere Lockerungen reden.“