Gerechtigkeit muss siegen – Wiederaufnahme von Mordprozessen ermöglichen
Für Angehörige von Mordopfern ist es unerträglich, wenn Täter wieder frei herumlaufen können, obwohl sie aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit überführt werden könnten. Jan-Marco Luczak fühlt sich der Gerechtigkeit verpflichtet und kämpft als rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion seit langem dafür, die Wiederaufnahme von Strafverfahren bei schweren Straftaten wie Mord zu ermöglichen, um der materiellen Gerechtigkeit Genüge zu tun. Bislang blockiert das Bundesjustizministerium das Vorhaben.
„Wir als Union stehen an der Seite der Angehörigen“, erläutert Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Bei schweren Straftaten wie Mord oder Völkermord muss die Gerechtigkeit Vorrang gegenüber der Rechtskraft eines Urteils haben. Strafverfahren müssen daher neu aufgerollt werden können, etwa wenn nachträglich DNA-Analysen den Täter sicher überführen können. Das sind wir den Opfern und den Angehörigen schuldig“, so Luczak weiter.
Ein solches Gesetz wurde auch in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen. Zudem wurde mit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag eine entsprechende gemeinsame Initiative vereinbart. „Leider scheinen weder das Bundesjustizministerium noch die SPD-Fraktion sich an ihre Zusagen in der Sache zu halten. Vielmehr lässt sich die SPD-Fraktion vom Justizministerium ausbremsen, die einen entsprechenden Gesetzentwurf seit langem blockiert“, erläutert Luczak. „Unser Vorschlag zur Reform der Wiederaufnahme liegt auf dem Tisch. Er ist von Verfassungsexperten sauber durchgeprüft und könnte sofort umgesetzt werden. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die SPD auf Zeit spielt und damit die Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode gefährdet. Das ist nicht akzeptabel und kein angemessener Umgang mit den Angehörigen der Opfer“, so Luczak.
Über das Thema Wiederaufnahme von Strafverfahren berichtete auch die Welt.