AUFTEILUNG CO2-KOSTEN IST MOGELPACKUNG
Mieter oder Vermieter – wer soll die Kosten für die CO2-Bepreisung tragen? Dafür hat die Ampel jetzt ein Stufenmodell vorgeschlagen. „Eine Mogelpackung“, so der baupolitische Sprecher der CDU/CSU Dr. Jan-Marco Luczak: „Bei der Aufteilung der CO2-Kosten brauchen wir ein abgestuftes, auf den energetischen Zustand des Gebäudes abstellendes System. Nur das entfaltet eine Lenkungswirkung sowohl auf das Nutzerverhalten als auch für notwendige Investitionen in energetische Sanierungen.“ Das Modell der Ampel stelle jedoch allein auf den Verbrauch von Brennstoff und den CO2-Ausstoß ab und verteile danach die Kosten. „Das ist absurd“, so Luczak, „wenn ein hoher Verbrauch eine hohe Kostenlast für den Vermieter bedeutet, belohnt das verschwenderisches Nutzerverhalten und führt dazu, dass insbesondere junge Familien noch schwerer eine Wohnung bekommen.“
Luczak findet aber auch positive Seiten an dem vorgestellten Stufenmodell: „Mit der Einigung scheint die hälftige Aufteilung der CO2-Kosten vom Tisch. Das ist gut, denn eine solche pauschale Regelung hätte einen fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips bedeutet. Sie wäre weder fair noch gerecht gewesen, denn Vermieter haben auf das Verbrauchsverhalten ihrer Mieter keinerlei Einfluss. Auch die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung wäre damit weitgehend verpufft.“
Mit Blick auf die wichtigen und ambitionierten Klimaschutzziele, die Deutschland sich gesetzt hat, fällt das Urteil des Bundestagsabgeordneten allerdings kritisch aus: „Bei der Aufteilung der CO2-Kosten brauchen wir ein abgestuftes, auf den energetischen Zustand des Gebäudes abstellendes System. Denn nur damit wird eine Lenkungswirkung sowohl auf das Nutzverhalten als auch für notwendige Investitionen in energetische Sanierungen entfaltet. Das Modell der Ampel knüpft allerdings an den CO2-Ausstoß des Gebäudes an, berechnet anhand der Menge des verbrauchten Brennstoffes. Der Sanierungszustand eines Gebäudes spielt damit unmittelbar gar keine Rolle. Das ist nicht nachvollziehbar und bestraft all diejenigen Eigentümer, die in der Vergangenheit ihre Gebäude saniert haben. Denn wie viel Brennstoff verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren wie der Anzahl der Nutzer und den Witterungsbedingungen ab, die regional sehr unterschiedlich sind. Es besteht auch die Gefahr, dass kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden sind, weil sie in aller Regel mehr Energie verbrauchen und dann noch schwerer eine Wohnung finden. Bei dem Modell der Ampel, das auf den Verbrauch abstellt, wird am Ende verschwenderisches Nutzerverhalten noch belohnt. Denn dadurch könnte eine schlechtere Klassifizierung des Gebäudes erreicht werden mit der Folge, dass der Kostentragungsanteil des Mieters sinkt. Die gewollte Lenkungswirkung zur Einsparung von Energie wird durch einen solchen Ansatz ad absurdum geführt.“
Luczak hatte bereits in seiner Rede in der Generalaussprache zum Bundeshaushalt [Link auf Rede] darauf hingewiesen, dass hohe bürokratische Hürden sich negativ auf Neubau und energetische Sanierungen auswirken. Dies bekräftigte er nochmals mit Blick auf den nun vorliegenden Regelungsvorschlag zu den CO2-Kosten: „Die gewollte Lenkungswirkung in Richtung energetischer Sanierung darf nicht dadurch konterkariert werden, dass die Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten wie im Koalitionsvertrag vorgesehen weiter beschränkt wird. Es wäre widersprüchlich, Druck auf Vermieter durch Aufbürden von Kosten auszuüben, das gewollte Verhalten aber rechtlich bzw. wirtschaftlich unmöglich zu machen.“
Lesen Sie hier den Bericht der Berliner Morgenpost zu dem Thema: CO2-Stufenmodell - das sagt die Politik