BÜRGERGELD ERSTER SCHRITT ZU BEDINGUNGSLOSEM GRUNDEINKOMMEN

Erneut erntet ein zentrales Projekt der Bundesregierung scharfe Kritik. Der Bundesrechnungshof kritisiert das von der Ampel geplante Bürgergeld: Es sei zu teuer, setze Fehlanreize und bringe die Menschen nicht in Arbeit. Auch Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak hält die Weichenstellungen des Gesetzes für falsch: „Mit dem Bürgergeld wird das in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Prinzip des Förderns und Forderns aufgegeben. Sanktionen gibt es künftig kaum noch, selbst dann, wenn beharrlich die Vermittlung in Arbeit verweigert wird. Auch dass die Angemessenheit der Wohnungsgröße für die Kostenübernahme keine Rolle spielt, ist für alle Menschen, die morgens aufstehen und hart arbeiten und trotzdem Sorge haben, ihre Wohnung und Nebenkosten noch bezahlen zu können, kaum vermittelbar. Das ist der erste und aus meiner Sicht falsche Schritt in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen.“

Schlimmer kann ein Gutachten des Bundesrechnungshofes kaum ausfallen. Beim Bürgergeld rügt die unabhängige Institution nicht nur die zu hohen Kosten für den Steuerzahler – fünf Milliarden Euro zusätzlich allein im kommenden Jahr. Auch die Vermögensgrenzen für die Berechnung seien viel zu hoch angesetzt. Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern könnte trotz 150.000 Euro Vermögens, einer gesicherten Altersvorsorge, zwei Autos und selbst genutzten Wohneigentums Bürgergeld beziehen. Das käme wohlhabenden Menschen zugute, die auch ohne die Geldleistung auskömmlich leben könnten. Erschwerend komme hinzu, dass detaillierte Angaben zu vorhandenen Vermögenswerten nicht mehr eingefordert werden. „Das öffnet Missbrauch Tür und Tor“, so Luczak. Unverständlich seien die neuen Rahmenbedingungen auch deswegen, weil es momentan allenthalben an Personal und Fachkräften mangelt, also gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestünden.
Auch mit Blick auf das sogenannte Lohnabstandsgebot wird das Gesetz kritisiert. Danach muss es einen deutlichen Unterschied machen, ob man Transferleistungen bezieht oder ob man in Vollzeit arbeitet. Dieser Unterschied werde mit dem Bürgergeld marginalisiert, wenn nicht ganz eingeebnet, kritisiert Luczak: „Nach den neuen Vorgaben erhält eine vierköpfige Familie fast 1.600 Euro Bürgergeld. Hinzu kommen die Wohn- und Heizkosten, die vollständig übernommen werden, das sind gut und gerne nochmal 1.000 Euro mehr. Und wenn die Heizkosten steigen, werden diese halt vom Staat übernommen. Angesichts dieser Größenordnung werden sich viele fragen, ob es sich überhaupt noch lohnt, arbeiten zu gehen. Das hatte ich für fatal.“