Luczak: Bei Mietpreisbremse besteht noch Anpassungsbedarf

Der Tempelhof-Schöneberger Wahlkreisabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak MdB und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sieht bei der kommenden Mietpreisbremse noch Punkte, die dringend einer Anpassung bedürften. 
So habe die Preisbremse ihre Berechtigung, vor allem in Ballungszentren als kurzfristiges Mittel der Entspannung des Wohnungsmarktes. Mittel- und langfristig müsse aber auf den Wohnungsneubau gesetzt werden, "deswegen brauchen wir dringend private Investitionen", sagte Luczak. Damit die Preisbremse die Investitionsbedingungen nicht nachhaltig verschlechtere und dem Ziel - nämlich die Entspannung des Wohnungsmarktes - entgegenwirke, "muss die Bremse auf die absolut notwendigen Bereiche beschränkt werden", forderte Luczak.

Grundlage für die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse soll dem Entwurf von Justizminister Heiko Maas zufolge, die Einstufung als Gebiet in einem "angespannten Wohnungsmarkt" sein. Um dabei auch die Rechtssicherheit des Grundrechtseingriffs in privates Eigentum sicherzustellen, "bedarf es genauer Vorgaben, wann ein Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt ist und wann nicht", so der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Luczak.

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