Wussten Sie schon, dass die Bürgerinnen und Bürger zu Beginn jeder Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für 30 Minuten die Gelegenheit haben ihre Fragen an das Bezirksamt oder die BVV zu richten.
Frageberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren Wohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben sowie derer, die ein durch ehrenamtliche Tätigkeit an herausgehobener Stelle, Arbeits- oder Ausbildungsstätte begründetes eigenes Interesse an der bezirklichen Fragestellung glaubhaft machen können. Sie können während der Einwohnerfragestunde persönlich eine Frage an den Bezirksbürgermeister sowie an die Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte oder die BVV stellen.
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