Kreditvergabe an Familien und Senioren für Immobiliendarlehen soll wieder erleichtert werden

Vor einigen Monaten hatte Luczak eine Überprüfung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie angekündigt. Nun kommt der Gesetzentwurf. Die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten soll wieder erleichtert werden, das sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums vor. „Nach der Umsetzung einer EU-Richtlinie gibt es in der Praxis zum Teil Probleme mit einer sehr restriktiven Vergabe von Immobiliendarlehen, deshalb begrüße ich die geplante Gesetzesänderung“, sagt Dr. Jan-Marco Luczak, Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
"Bisherige strikte Auslegung bei Kreditvergabe schießt übers Ziel hinaus"

„Wir wollen jungen Familien die Eigentumsbildung erleichtern, denn das ist immer noch die beste Altersvorsorge. Und in unserer immer älter werdenden Gesellschaft brauchen wir dringend altersgerechten Umbau. Deshalb darf der Zugang zu Immobilienkrediten gerade für junge Eltern und Senioren nicht übermäßig erschwert werden“, so Luczak. Es sei richtig, Verbraucher vor Überschuldung zu schützen, aber die bisherige strikte Auslegung würde über das Ziel des Gesetzgebers hinausschießen. „Diese Fehlentwicklung werden wir beseitigen“, so Luczak.

"Kreditinstitute erhalten notwendige Rechtssicherheit"

Luczak verweist darauf, dass im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich die „Renovierung der Wohnimmobilie“ als Ausnahme genannt ist. Demnach darf etwa die Wertsteigerung der Immobilie durch einen altersgerechten Umbau bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit künftig wieder berücksichtigt werden. „Damit eröffnen wir Rentnern wieder die Chance auf einen Kredit für einen Umbau ihrer Immobilie und die Kreditinstitute erhalten die notwendige Rechtssicherheit“, so Luczak.

Weiterhin schafft der Entwurf die Grundlage für eine gemeinsame Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums für „Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung“. Festgelegt werden sollen darin Faktoren, die für die Einschätzung relevant sind, ob ein Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag voraussichtlich nachkommen kann. „Mit dieser Verordnung muss ganz deutlich klargestellt werden, dass auch ältere Menschen und junge Familien einen Kredit erhalten können“, fordert Luczak.