Luczak: „Immobilienkäufer sofort und unmittelbar durch Senkung der Grunderwerbsteuer entlasten“
„Der Ansatz, Immobilienkäufer bei den Kaufnebenkosten zu entlasten, ist richtig. Die Union hat sich immer dafür eingesetzt, insbesondere jungen Familien den Weg ins Eigenheim zu erleichtern. Deshalb haben wir mit der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, die Freibeträge von der Grunderwerbsteuer zu prüfen, denn gerade diese ist in den letzten Jahren stark gestiegen und belastet Immobilienkäufer sehr. Hier habe ich bislang weder von der Justizministerin noch vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz Vorschläge zur Umsetzung gehört. Das bedauere ich. Hier ist Eile geboten. Deshalb sollte man erst einmal gemeinsame Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag abarbeiten, statt neue Themenfelder aufzumachen.
Das Bestellerprinzip gibt es seit einigen Jahren im Mietrecht. Dort funktioniert es gut und hat die Mieter entlastet. Allerdings sind der Mietwohnungsmarkt und der Kaufmarkt nicht identisch und deshalb kann man die Regelungen dort nicht eins zu eins auf Kaufimmobilien übertragen. Mieter sind in der Regel schutzbedürftig. Verkäufer und Käufer begegnen sich dagegen in der Regel wirtschaftlich auf Augenhöhe. Zudem hat sich in Deutschland eine sehr unterschiedliche Praxis herausgebildet, wer die Provision beim Immobilienkauf zu tragen hat. In vielen Bundesländern wird die Maklercourtage zum Beispiel geteilt. Das zeigt, dass die Kaufimmobilienmärkte regional sehr unterschiedlich gestaltet sind. Bevor wir als Gesetzgeber zwingend das Bestellerprinzip vorgeben, müssen wir uns genau ansehen, ob dieses das richtige Instrument ist. Insbesondere müssen wir verhindern, dass Verkäufer die Provision dann einfach auf den Kaufpreis aufschlagen. Das würde die Käufer zusätzlich belasten, weil Grunderwerbsteuer und Notarkosten, die ja abhängig vom Kaufpreis sind, dann ebenfalls steigen würden.
Bevor in die Rechtsverhältnisse Dritter eingriffen wird, muss sich Justizministerin Barley daher fragen lassen, ob sie es sich nicht zu einfach macht. Ich bin dafür, dass wir zunächst, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Grunderwerbsteuer senken beziehungsweise Grundfreibeträge einführen. Das würde Immobilienkäufer sofort und unmittelbar entlasten.“