Bundestag beschließt Mieterschutzgesetz

Der Bundestag hat am 29.11.2018 in 2. und 3. Lesung das Mieterschutzgesetz (Mietrechtsanpassungsgesetz) beschlossen, mit dem Mieter besser vor steigenden Mieten geschützt und private Kleinvermieter stärker entlastet werden.

Dr. Jan-Marco Luczak: „Mit der Einigung beim Mietrecht machen wir einen gewaltigen Schritt, um Mieter besser vor steigenden Mieten zu schützen. Der Union war immer wichtig, dass Menschen nicht aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich ihre Miete nicht mehr leisten können. Deswegen senken wir die Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent ab. Anders als im Koalitionsvertrag festgelegt, erfolgt dies jetzt bundesweit und unbefristet. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass steigende Mieten aufgrund von Modernisierungen nicht nur in Ballungsgebieten Menschen überfordern können.

Modernisierungsmieterhöhungen treffen insbesondere diejenigen hart, die in günstigen Wohnungen leben. Deswegen senken wir die allgemeine Kappungsgrenze von 3 EUR/qm in sechs Jahren hier noch einmal ab: bei Wohnungen bis 7 EUR/qm darf die Miete nach Modernisierung maximal um 2 EUR/qm erhöht werden. Das ist richtig, weil wir damit einem besonderen sozialen Schutzbedürfnis Rechnung tragen.

Auch die Forderung der Union, schwarzen Schafen unter den Vermietern einen Riegel vorzuschieben, haben wir durchgesetzt. Wir dulden nicht, dass Mieter bewusst und zielgerichtet herausmodernisiert werden. Dies wird zukünftig mit einem Bußgeld belegt und löst Schadensersatzansprüche aus.

Neben dem besseren Schutz von Mietern ist der Union wichtig, dass wir unsere gesamtgesellschaftlichen Ziele nicht aus dem Blick verlieren. Wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen, brauchen wir mehr energetische Modernisierung - gleiches gilt für die Herausforderungen durch den demographischen Wandel. Wir brauchen mehr altersgerecht umgebauten Wohnraum. Insbesondere bei den privaten Kleinvermietern wurde in der Vergangenheit viel zu wenig getan. Deswegen hat die Union jetzt ein vereinfachtes Verfahren für private Kleinvermieter durchgesetzt. Bei Modernisierungsmaßnahmen bis maximal 10.000 Euro werden sie von Bürokratie entlastet. Davon erhoffen wir uns einen enormen Schub für die dringend benötigten Modernisierungen.

Zusätzlich schaffen wir mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Mieter sollen ihre Rechte besser wahrnehmen und durchsetzen können. Deswegen müssen Vermieter zukünftig Auskunft darüber geben, wenn sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen. Wenn Mieter Zweifel haben, ob ihre Miete zulässig ist, können sie dadurch zukünftig einfacher rügen.“

Luczaks Rede zum Mieterschutzgesetz finden Sie HIER.