Kinder besser vor Missbrauch im Internet schützen
Auch gegen Kinderpornografie im Internet, insbesondere im Darknet, wird zukünftig endlich effektiv ermittelt werden können. Bislang scheiterte Strafverfolgung oft daran, dass Polizisten zu Foren, in denen Kinderpornografie getauscht wird, keinen Zugang hatten. Denn dort wird als „Eintrittskarte“ in aller Regel verlangt, dass man selbst kinderpornografisches Material hochlädt und dadurch seine „Vertrauenswürdigkeit“ unter Beweis stellt. Künftig wird speziell geschulten Ermittlern nach Freigabe durch einen Richter erlaubt, computergeneriertes Bildmaterial zu erzeugen und hochzuladen, um so Zugang zu den Tauschbörsen für Kinderpornographie zu erhalten und die Täter aufzuspüren.
„Kinderpornografie ist eines der schwersten und widerlichsten Verbrechen. Denn hinter jedem Bild oder Video steht ein Opfer. Ein Kind, das missbraucht wurde und sein Leben lang traumatisiert sein wird. Die Täter müssen mit allen Mitteln und der ganzen Härte des Rechtsstaats bekämpft und verfolgt werden, damit weiterer Missbrauch verhindert wird“, sagt Jan-Marco Luczak. „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Das neue Gesetz ist ein gewaltiger Schritt in Richtung mehr Kinderschutz für den wir uns als Union seit langem stark gemacht haben. Ein guter Tag also für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, so Luczak weiter.