Meilenstein im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie
Mit dem neuen Gesetz gehen nicht nur härtere Strafen, sondern auch verlängerte Verjährungsfristen und erweiterte Befugnisse für die Ermittlungsbehörden einher. Zudem wird die Erhebung von Verkehrsdaten, die zur Ermittlung der Täter dringend erforderlich sind, eher möglich. Damit gefasste Täter keine weiteren Kinder missbrauchen, sollen Sicherungsverwahrung und Untersuchungshaft künftig leichter angeordnet werden können.
Ein weiterer Baustein des Gesetzes ist das Verbot von Kindersexpuppen. „Die Union setzt auf Prävention, daher haben wir uns für das Verbot eingesetzt. Mit Kindersexpuppen werden pädophile Verhaltensmuster eingeübt, die am Ende zum realen Missbrauch eines Kindes führen können. Dem schieben wir nun einen Riegel vor. Handel und Besitz von Kindersexpuppen werden zukünftig unter Strafe gestellt. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eines der widerlichsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann. Wir werden uns weiterhin mit ganzer Kraft für den Schutz unserer Kinder einsetzen“, so Luczak.
Rede Dr. Jan-Marco Luczak im Deutschen Bundestag vom 30. Oktober 2020